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's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ergebnisprotokoll über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.10.2023

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Sitzungsende: 20:10 Uhr

Unterstützung des TV Hüttenberg eV und der Hüttenberger Handball Marketing GmbH & Co KG(Antrag der CDU-Fraktion, FÖBH-Fraktion, FWG-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und SPD-Fraktion vom 17.10.2023)

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

der außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 100 Abs. 1 HGO für den verlorenen Zuschuss für die Hüttenberger Handball Marketing GmbH & Co.KG in Höhe von maximal 164.950,00 € zuzustimmen. Die Kompensation erfolgt durch höhere Gewerbesteuereinnahmen.

2.

der Hüttenberger Handball Marketing GmbH & Co.KG (im folgenden HHM genannt) zur Überbrückung der finanziellen Notlage und zur Abwendung einer drohenden Insolvenz, einen verlorenen Zuschuss in Höhe von maximal 164.950,00 € zu zahlen.

3.

Die finale Höhe des Zuschusses errechnet sich aus der Differenz zwischen den benötigten TEUR 476 und dem was der TV Hüttenberg e.V. bzw. die HHM an Unterstützung bis zum 31. Oktober 2023 erhalten haben bzw. was bis zu diesem Termin an schriftlichen Zusagen vorliegt, jedoch maximal 164.950 €. Eine entsprechende anonymisierte Aufstellung ist dem Gemeindevorstand zur Verfügung zu stellen.

4.

Der Gemeindevorstand wird den ermittelten Zuschuss bis zum 31.12.2023 auf ein noch zu eröffnendes Treuhandkonto überweisen. Die Auszahlung des zu ermittelnden Zuschusses an die HHM erfolgt zum 1. April 2024, sofern die HHM bis zu diesem Zeitpunkt nicht die Insolvenz anmelden musste, da zugesagte Unterstützungsleistungen nicht tatsächlich zugeflossen sind.

5.

Von der HHM wird sichergestellt, dass der Betrag erst nach der Verwendung der sonstigen akquirierten Gelder verwendet wird, und auch nur in der für die Beendigung der Saison 2023/2024 erforderlichen Höhe.

6.

Nicht benötigte Teilbeträge sind an die Gemeinde zurückzuzahlen. Seitens der HHM wird nach der Saison eine Abrechnung vorgelegt, aus der die Verwendung der Mittel hervorgeht.

7.

Ab der Saison 2024/2025 ist seitens der HHM sicherzustellen, dass der TV Hüttenberg e.V. nicht mehr Lizenznehmer für den Bundesliga-Spielbetrieb ist und auch keine weiteren finanziellen Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung des Profihandballs für den TV Hüttenberg e.V. bestehen.

8.

Darüber hinaus beschließt die Gemeinde einen Forderungsverzicht in Höhe von 35.048,69 €, der sich aus den bisher nicht gezahlten Hallennutzungsgebühren aus den Spielzeiten 2016/2017 - 2022/2023 ergibt. Betraglich muss die Höhe des Forderungsverzichts von der maximal gesetzlich möglichen Förderhöhe von 200.000,00 € abgezogen werden.

9.

Der Gemeindevorstand wird mit der weiteren vertraglichen Regelung beauftragt.