| Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr | Sitzungsende: 20:45 Uhr |
| 7. Änderung der Hebesatzsatzung (Antrag des Gemeindevorstandes vom 20.11.25 und 03.11.25) |
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Der Punkt wird einstimmig in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
| 9. Änderung der Entwässerungssatzung (Antrag des Gemeindevorstandes vom 20.11.25 und 03.11.25) |
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Der Punkt wird einstimmig in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen
| Einbringung Haushaltsplan 2026 (Antrag des Gemeindevorstandes vom 20.11.25 und 03.11.25) |
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Der Punkt wird einstimmig in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen
| Grundsatzbeschluss Sporthalle Hüttenberg - Prüfung Sanierung/Erweiterung/Neubau (Antrag des Gemeindevorstandes vom 11.11.202 |
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschließt:
| 1. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten und eine zur Vorplanung (externe Planung) zur baulichen Erweiterung der Sporthalle Hüttenberg zu ermitteln, mit dem Ziel, eine bundesligataugliche Nutzung für Heimspiele der Handball-Bundesliga zu ermöglichen. |
| 2. | Alternativ sind auch die Kosten und eine Vorplanung (externe Planung) eines möglichen Neubaus einer Sporthalle zu ermitteln, welche die Anforderungen des Handballverbandes und der Handball-Bundesliga erfüllt, und somit eine langfristige Sicherstellung des Spielbetriebs auf Bundesliganiveau gewährleistet. |
| 3. | Des Weiteren sind zur vollumfänglichen Beurteilung und Entscheidungsfindung die Kosten (externe Planung) für die Sanierung des Gebäudes mit minimalen Umbauten zu ermitteln. |
| 4. | Die Ergebnisse der Kostenermittlung und Planung, sowie eine Gegenüberstellung der Varianten sollen den Gremien zur weiteren Beratung und Beschlussfassung bis zum 30. August 2026 vorgelegt werden. |
| 5. | Die Ergebnistypen sollen unter Beteiligung eines kurzfristig einzuberufenden Arbeitskreises erarbeitetet werden. Weiterhin sollen die Möglichkeiten zur Finanzierung der Planalternativen erarbeitet werden. Dem Arbeitskreis soll jeweils ein Vertreter der jeweiligen Fraktion. Vertreter sowie jeweils ein Vertreter der Ankernutzer TV Hüttenberg eV und Hüttenberger Handball Marketing GmbH & Co. KG werden zur Beratung bedarfsweise hinzugezogen. |
| 6. | Es soll bis zum 15. Januar 2026 ein Antrag für Mittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gestellt werden. |
| 7. | Entsprechende Haushaltsmittel für den Variantenvergleich sind im Haushalt 2026 der Gemeinde Hüttenberg darzustellen. |