| Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr | Sitzungsende: 23:04 Uhr |
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| Weichenstellungen zum weiteren Planungsprozess Neubau Hallenbad (Antrag des Bürgermeisters vom 23.02.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt die weitere Planung auf Basis der Varianten 4 und 0 weiter zu verfolgen.
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| Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, OT Hüttenberg 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Hörnsheim" hier: Aufstellungsbeschluss (Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.01.2023) |
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Der TOP „Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, OT Hüttenberg 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Hörnsheim" hier: Aufstellungsbeschluss“ wird zur weiteren Beratung in den Bau- und Verkehrsausschuss verwiesen.
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| Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, OT Hüttenberg 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Junge Gräben" hier: Aufstellungsbeschluss (Antrag des Bürgermeisters vom 27.02.2023) |
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Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, Ot. Hüttenberg (Hochelheim) Bebauungsplan Nr. 3 „Junge Gräben“ - 3. Änderung und Erweiterung im Bereich „Wiesenstraße“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Junge Gräben“ im Bereich „Wiesenstraße“ im Ortsteil Hüttenberg (Hochelheim) (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB).
(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und beinhaltet in der Flur 2 die Flurstücke 155tlw., 156/1, 156/2, 157, 158 und 189 Gemarkung Hochelheim (Hüttenberg).
(3) Mit der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes soll das Gewerbegebiet im Bereich „Wiesenstraße“ teilweise in ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO umgewandelt und somit städtebaulich neu geordnet werden. Gleichzeitig sind bisher nicht erfasste, aber genehmigte Gebäude und Nutzungen in den Geltungsbereich einzubeziehen. Die Erschließung erfolgt über die im Norden verlaufende Wiesenstraße. Da die Fläche von drei Seiten durch die bestehende Bebauung der Ortslage geprägt wird, erfolgt mit dieser Änderung des Bebauungsplanes auch eine Nachverdichtung im Innenbereich, so dass das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommt.
(4) Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
(5) Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
(6) Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
(7) Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.
Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, Ot. Hüttenberg (Hochelheim)
Bebauungsplan Nr. 3 „Junge Gräben“
- 3. Änderung und Erweiterung im Bereich „Wiesenstraße“
Die Kosten für das Bauleitplanverfahren sind von den jeweiligen Anliegern zu übernehmen. Vertragliche Regelungen sind im weiteren Verfahren zu treffen.
Die Entwurfsplanung wird im Bau- und Verkehrsausschuss vorgestellt. Änderungen können im Ausschuss noch vorgeschlagen werden.
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| Grundhafte Erneuerung der Weidenhäuser Straße im Bereich zwischen Hollerstück und Alte Gärtnerei sowie Fahrbahnverbesserung im Bereich zwischen Einmündung Alte Gärtnerei und Hessenstraße mit Erneuerung der Gewässerverrohrung bzw. des Regenwasserkanals im OT Rechtenbach hier: Erneuerung der Gewässerverrohrung bzw. des Regenwasserkanals sowie überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO (Antrag des Bürgermeisters vom 28.02.2023) |
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1) Die Gemeindevertretung beschließt, die Ausführungsbeschlüsse vom 02.11.2020 sowie vom 14.03.2022 wie folgt zu erweitern:
Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans beschließt die Gemeindevertretung, die Erneuerung der Gewässerverrohrung/Regenwasserkanals in einer Nennweite von DN 800 in einer neuen Trasse im OT Rechtenbach.
Der Gemeindevorstand wird mit der baulichen Umsetzung beauftragt.
Die Projektfinanzierung hinsichtlich der Entwässerung erfolgt über die Investitionsnummer KANAL-03. Hier stehen insgesamt 190.000,- € aus Haushaltsausgaberesten zur Verfügung.
2) Außerdem beschließt die Gemeindevertretung den überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO für die Erneuerung der Gewässerverrohrung/Regenwasserkanals im OT Rechtenbach in Höhe von 52.000 € zuzustimmen.
Die Kompensation erfolgt durch eine Mittelverschiebung über die Investitionsmaßnahmen des Teilhaushaltes 4 von der Investitionsnummer HESSSTR-01 nach Investitionsnummer KANAL-03.
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| Ersatzneubau der befahrbaren Stahlbetonbrücke über den Vollnkirchener Bach, Kohlgasse, OT Vollnkirchen Ausführungsbeschluss (Antrag des Bürgermeisters vom 23.02.2023) |
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschließt den Neubau einer befahrbaren Brücke, in Form eines Stahlbeton- Rahmenprofils in Fertigbauweise und die Herstellung einer Böschungsbefestigung an gleicher Stelle und beauftragt den Gemeindevorstand mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme.
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| Festlegung der Wahltermine für die Bürgermeisterwahl 2023 (Antrag des Gemeindevorstandes vom 20.02.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt, als Wahltermin zur Bürgermeisterwahl den 24.09.2023 und für eine mögliche Stichwahl den 08.10.2023 festzusetzen.
| 2.8. | Implementierung Energiemanagement (Antrag des Bürgermeisters vom 22.02.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt, um einen Einstieg und die maximal mögliche Förderung erreichen zu können, folgenden Weg in die Umsetzung eines Klimaschutz- und Energiemanagements:
| - | Start mit der Implementierung eines Energiemanagements |
| - | In der Zwischenzeit wird das Klimaschutzkonzept des Lahn-Dill-Kreises aktualisiert. |
| - | Zum Auslaufen der Förderung des Energiemanagements wird dann eine Personalstelle für das Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement geschaffen. Die Gemeinde kann somit im Optimalfall (max.) 6 Jahre Förderung erhalten. |
Dazu wird -befristet für die Dauer von 3 Jahren- die Stelle eines „Energiemanagers“ im Umfang einer Vollzeitstelle mit der Wertigkeit bis EG 10 bzw. EG 11 TVöD zur Verfügung gestellt und der Gemeindevorstand mit der Besetzung beauftragt.
Die im Stellenplan bereits ausgewiesene Stelle (EG 9 b) zum Klimaschutzmanagement bleibt bis zu einer späteren Umsetzung im Rahmen einer Anschlussförderung mit einem Sperrvermerk versehen.
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| Verbesserung der Verkehrssituation durch Querungshilfe an der Hauptstraße vor dem Sportzentrum im Ortsteil Hochelheim (Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und SPD-Fraktion vom 13.02.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Antrag in den Bau- und Verkehrsausschuss zu geben. Dieser soll die Sachlage erörtern, Vorschläge für eine Querungshilfe an der Hauptstraße erarbeiten und eine Lösung für die Gemeindevertretung empfehlen.
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| Prüfung der Erweiterung des Angebotes bei der Neu Ausschreibung des Linienbündels Hüttenberg (Antrag der FWG-Fraktion vom 28.02.2023 |
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Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP in den Bau- und Verkehrsausschuss zu verweisen. Zuvor soll in den Fraktionen über sinnvolle Änderungen der neuen ÖPNV-Fahrpläne beraten werden. Die Verwaltung stellt dazu die Vorankündigung mit Anmerkungen, sowie im Nahverkehrsplan vorgesehenen Fahrpläne zur Verfügung. Die Fraktionen teilen ihre Änderungswünsche der Verwaltung mit, diese berechnet die voraussichtlichen Mehrkosten für die Gemeinde. Der Ausschuss erarbeitet entsprechende Vorschläge für die Beschlussfassung durch die GVT.