Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2019 (GVBl. S. 421, ber. 2020 S. 112) in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung sinngemäß hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Wetzbachtal am 18. Januar 2023 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 481.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 481.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| ausgeglichen, |
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| im Finanzhaushalt | ||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 121.150 EUR |
| und dem Gesamtbetrag |
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| der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 17.500 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 17.500 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 119.500 EUR |
| mit einem Saldo von | - 119.500 EUR |
| mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 1.650 EUR | |
festgesetzt.
Investitionskredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 EUR festgesetzt.
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 18. Januar 2023 beschlossene Stellenplan.
Die vorläufige Umlageberechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde ermittelt auf der Grundlage der Einwohnerzahlen zum 30. Juni 2022 und wird wie folgt festgesetzt:
| Umlage des |
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| a) Ergebnishaushalts 2023 | b) Finanzhaushalts 2023 | c) Gesamtumlage 2023 | Gesamtumlage 2022 | |||
| Gemeinde Hüttenberg |
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| Ortsteil Reiskirchen | 135.204,50 € | 5.577,74 € | 140.782,24 € | 130.817,20 € | |||
| 822 | Einwohner |
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| 31,87 | % |
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| 834 | Einwohner |
| Gemeinde Schöffengrund |
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| Ortsteile Niederwetz, |
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| Oberwetz | 288.995,50 € | 11.922,26 € | 300.917,76 € | 274.182,80 € | |||
| 1.757 | Einwohner |
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| 1.748 | Einwohner |
| 68,13 | % |
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| 2.579 | Einwohner | 424.200,00 € | 17.500,00 € | 441.700,00 € | 405.000,00 € | |
| 100,00 | % |
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| 2.582 | Einwohner |
Bitte ähnlich wie in dem Bild formatieren oder zur Not das Bild hier nehmen
Die vierteljährliche Umlage beträgt:
| Gemeinde Hüttenberg | 35.196 € |
| Gemeinde Schöffengrund | 75.229 € |
Schöffengrund, den 19. Januar 2023
| 2. | Bekanntmachung der Haushaltssatzung |
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| Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
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| Die in der Haushaltssatzung 2023 vorgesehenen Liquiditätskredite sind zustimmungsbedürftig. Die allgemeine Zustimmung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten des Abwasserverbandes „Wetzbachtal“ wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: |
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| Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBl. S. 421 und GVBl 2020, Seite 112) und gemäß § 65 Wasserverbandsgesetz (WVG) in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I Nr. 65, S. 915), erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Wetzbachtal die |
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| Allgemeine Zustimmung gemäß § 75 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes |
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| zur Inanspruchnahme von Liquiditäts- bzw. Kassenkrediten bis zu dem in § 4 der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbetrages von |
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| 100.000,00 € |
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| (in Worten: Einhunderttausend Euro). |
Da weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2023 veranschlagt wurden, liegen keine weiteren genehmigungsbedürftigen Inhalte der Haushaltssatzung des Verbandes vor.
Auflagen:
| 1. | Bis zum 14. April 2023 ist ein Zeit- und Arbeitsplan im Blick auf die erforderliche Aufarbeitung des bestehenden Prüfungsrückstandes bei den Jahresabschlüssen vorzulegen. |
| 2. | Die Haushaltsbegleitverfügung ist entsprechend § 50 Abs. 3 HGO den Mitgliedern der Verbandsversammlung in geeigneter Form bekannt zu machen; hierüber ist uns ein Beleg sowie der Nachweis der Veröffentlichung gem. § 97 Abs. 5 HGO bis zum 14. April 2023 vorzulegen. |
| 3. | Der Jahresabschluss 2022 ist sach- und fristgerecht bis zum 30. April 2023 aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss incl. Der „drei Rechnungen“ (im Sinne von § 112 Abs.2 HGO) ist unaufgefordert mit dem Nachweis der Information der Gremien bis zum 31. Mail 2023 zu übersenden. |
| 4. | An Ihrem Berichtswesen möchten wir teilhaben und bitten darum, uns den ersten Bericht in elektronischer Form innerhalb von vier Wochen nach dem Stichtag unaufgefordert zu übersenden und zeitgleich auch über den Aufarbeitungsstand des Prüfungsrückstaus zu informieren. |
(Siegel des Lahn-Dill-Kreises)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme nach § 97 Abs. 4 HGO vom 25. Mai 2023 bis 5. Juni 2023 im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, während den Dienststunden öffentlich aus.
Schöffengrund, den 16. Mai 2022