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's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 21/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Offenlegung des Haushaltsplanes des Abwasserverbandes Wetzbachtal für das Haushaltsjahr 2023

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2019 (GVBl. S. 421, ber. 2020 S. 112) in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung sinngemäß hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Wetzbachtal am 18. Januar 2023 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

ausgeglichen,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Investitionskredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 18. Januar 2023 beschlossene Stellenplan.

§ 6

Die vorläufige Umlageberechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde ermittelt auf der Grundlage der Einwohnerzahlen zum 30. Juni 2022 und wird wie folgt festgesetzt:

Umlage des

a) Ergebnishaushalts 2023

b) Finanzhaushalts 2023

c) Gesamtumlage 2023

Gesamtumlage 2022

Gemeinde Hüttenberg

Ortsteil Reiskirchen

135.204,50 €

5.577,74 €

140.782,24 €

130.817,20 €

822

Einwohner

31,87

%

834

Einwohner

Gemeinde Schöffengrund

Ortsteile Niederwetz,

Oberwetz

288.995,50 €

11.922,26 €

300.917,76 €

274.182,80 €

1.757

Einwohner

1.748

Einwohner

68,13

%

2.579

Einwohner

424.200,00 €

17.500,00 €

441.700,00 €

405.000,00 €

100,00

%

2.582

Einwohner

Bitte ähnlich wie in dem Bild formatieren oder zur Not das Bild hier nehmen

Die vierteljährliche Umlage beträgt:

Gemeinde Hüttenberg

35.196 €

Gemeinde Schöffengrund

75.229 €

Schöffengrund, den 19. Januar 2023

Der Verbandsvorstand
gez. Michael Peller
Verbandsvorsteher

2.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die in der Haushaltssatzung 2023 vorgesehenen Liquiditätskredite sind zustimmungsbedürftig. Die allgemeine Zustimmung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten des Abwasserverbandes „Wetzbachtal“ wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBl. S. 421 und GVBl 2020, Seite 112) und gemäß § 65 Wasserverbandsgesetz (WVG) in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I Nr. 65, S. 915), erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Wetzbachtal die

Allgemeine Zustimmung gemäß § 75 Abs. 3

des Wasserverbandsgesetzes

zur Inanspruchnahme von Liquiditäts- bzw. Kassenkrediten bis zu dem in § 4 der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbetrages von

100.000,00 €

(in Worten: Einhunderttausend Euro).

Da weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2023 veranschlagt wurden, liegen keine weiteren genehmigungsbedürftigen Inhalte der Haushaltssatzung des Verbandes vor.

Auflagen:

1.

Bis zum 14. April 2023 ist ein Zeit- und Arbeitsplan im Blick auf die erforderliche Aufarbeitung des bestehenden Prüfungsrückstandes bei den Jahresabschlüssen vorzulegen.

2.

Die Haushaltsbegleitverfügung ist entsprechend § 50 Abs. 3 HGO den Mitgliedern der Verbandsversammlung in geeigneter Form bekannt zu machen; hierüber ist uns ein Beleg sowie der Nachweis der Veröffentlichung gem. § 97 Abs. 5 HGO bis zum 14. April 2023 vorzulegen.

3.

Der Jahresabschluss 2022 ist sach- und fristgerecht bis zum 30. April 2023 aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss incl. Der „drei Rechnungen“ (im Sinne von § 112 Abs.2 HGO) ist unaufgefordert mit dem Nachweis der Information der Gremien bis zum 31. Mail 2023 zu übersenden.

4.

An Ihrem Berichtswesen möchten wir teilhaben und bitten darum, uns den ersten Bericht in elektronischer Form innerhalb von vier Wochen nach dem Stichtag unaufgefordert zu übersenden und zeitgleich auch über den Aufarbeitungsstand des Prüfungsrückstaus zu informieren.

Im Auftrag

(Siegel des Lahn-Dill-Kreises)

Jochem
Verwaltungsoberrat

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme nach § 97 Abs. 4 HGO vom 25. Mai 2023 bis 5. Juni 2023 im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, während den Dienststunden öffentlich aus.

Schöffengrund, den 16. Mai 2022

Der Verbandsvorstand
gez. Michael Peller
Verbandsvorsteher