Mit dem im Bundestag verabschiedeten PUEG sieht die Bundesregierung folgende Veränderungen im deutschen Pflegesystem vor:(2)
Das Pflegeentlastungsgesetz PUEG möchte die häusliche Pflege stärken. Eine der Maßnahmen ist eine Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent.(2)
Mit den Änderungen zum sogenannten Pflegeunterstützungsgeld sollen berufstätige Menschen, die einen Angehörigen pflegen, mehr unterstützt werden.
So lief es bisher: Wer kurzfristig die Pflege von einem Angehörigen organisieren musste, konnte sich bisher einmalig pro Pflegebedürftigem bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen. Die Pflegeversicherung übernimmt für diese Tage den Lohn – und zahlt diesen als Pflegeunterstützungsgeld aus. Um das Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Das ändert sich mit der neuen Pflegereform: Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld soll wiederkehrend pro Kalenderjahr bestehen. Das heißt: Berufstätige pflegende Angehörige können sich nicht mehr nur einmalig, sondern jedes Jahr bis zu zehn Arbeitstage bei akuter Notlage für die Pflege freistellen lassen.(2)
Diese Änderung soll zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.
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