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's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 25/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Öffnungszeiten des Wahlamtes sowie des Bürgerbüros, Beantragung Briefwahl und Abgabe Wahlbriefe

Stichwahl zur Landratswahl am 30.06.2024;

Öffnungszeiten des Wahlamtes sowie des Bürgerbüros (Rathaus in Rechtenbach);

Beantragung der Briefwahl (bzw. eines Wahlscheines)

1)

Das Wahlamt sowie das Bürgerbüro (Rathaus in Rechtenbach, Frankfurter Str. 49 - 51) sind am Wahltag sowie an den beiden Tagen vor der Wahl wie folgt geöffnet:

Freitag,

28.06.2024

07.30 - 13.00 Uhr

Samstag,

29.06.2024

10.00 - 12.00 Uhr

Sonntag,

30.06.2024

08.00 - 15.00 Uhr

2)

Von Donnerstag, 27.06.2024, bis einschl. Freitag, 28.06.2024, können Anträge bzgl. der Briefwahl nur noch persönlich (bei Beantragung für Dritte mit Vollmacht) im Bürgerbüro (Rathaus in Rechtenbach, Frankfurter Str. 49 - 51) abgegeben werden.

Der Gemeindevorstand
gez.
i.A. Reinl

Stichwahl zur Landratswahl am 30.06.2024;

Abgabe der Wahlbriefe

Briefwählerinnen und Briefwähler können die Wahlbriefe bis Sonntag, 30.06.2024, 18:00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (Rathaus in Rechtenbach, Frankfurter Straße 49-51) einwerfen bzw. im dortigen Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (Freitag, 28.06.2024, 07:30 Uhr - 13:00 Uhr / Samstag, 29.06.2024, 10:00 - 12:00 Uhr / Sonntag, 30.06.2024, 08:00 - 15:00 Uhr) abgeben.

Briefwählerinnen und Briefwähler, die beabsichtigen, die Wahlbriefe mit der Post zu versenden, bitten wir darauf zu achten, ihre Sendungen frühzeitig postalisch aufzugeben. Diese müssen spätestens am Sonntag, 30.06.2024, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein. Die Wahlvorstände der allgemeinen Wahlbezirke sind nicht berechtigt Wahlbriefe entgegenzunehmen.

Der Gemeindevorstand
gez.
i.A. Reinl