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's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 26/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ausschreibung der Stelle Bürgermeisterin/Bürgermeister der Gemeinde Hüttenberg

In der Gemeinde Hüttenberg ist die Stelle

der hauptamtlichen Bürgermeisterin /

des hauptamtlichen Bürgermeisters

im Wege der Direktwahl zu besetzen.

Die Gemeinde hat zurzeit ca. 10.900 Einwohner.

Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am 24.September 2023 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hüttenberg für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.

Erreicht keiner der Bewerberinnen oder Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet gegebenenfalls am 08.10.2023 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten

haben.

Die Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers endet am 31. Dezember 2023.

Die Besoldung erfolgt gemäß der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) nach Besoldungsgruppe B 2. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach dieser Verordnung gezahlt.

Wählbar sind nach § 39 Abs. 2 HGO Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Nicht wählbar ist, wer nach §§ 31, 32 Abs. 2 HGO vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Wahlvorschläge müssen den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und des § 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung eines Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.

Die Wahlvorschläge sind gem. § 13 Abs. 1 KWG spätestens am Montag, den 17. Juli 2023 bis 18:00 Uhr schriftlich beim Wahlleiter der Gemeinde, Gemeindeverwaltung (Wahlamt), Frankfurter Str. 49-51, 35625 Hüttenberg-Rechtenbach, einzureichen.

Vom Wahlleiter sind die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Formblätter zu erhalten, alternativ können diese auch über folgenden Link heruntergeladen werden:

https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/direktwahlen/vordruckefuer-parteien-waehlergemeinschaften-und-einzelbewerberinnen-und-bewerber

Ausgenommen hiervon ist das Formular „DW Nr. 7 - Formblatt Unterstützungsunterschrift", das vom Wahlleiter auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 17. Juli 2023 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können (s. § 14 Abs. 2 KWG).

Die vollständige, mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen verbundene amtliche Bekanntmachung wurde am 18.04.2023 im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Hüttenberg, dem „Hüttenberger Mitteilungsblatt“, veröffentlicht.

Diese Bekanntmachung kann zusätzlich unter der vorgenannten Anschrift des/Wahlleiters angefordert werden. Zusätzlich ist die Bekanntmachung auf der Internetseite www.huettenberg.de veröffentlicht.

Hüttenberg, den 20.06.2023

gez. Markus Stein
Wahlleiter