Die Gemeinde Hüttenberg wird in nächster Zeit eine Hundebestandsaufnahme durchführen. Dies erscheint erforderlich, da vermutlich ein Teil der Hundehalter in der Gemeinde ihre Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet hat. Die Maßnahme soll deshalb in erster Linie im Sinne der Steuergerechtigkeit und im Interesse der Hundehalter, die ihre Hunde ordnungsgemäß angemeldet haben, dienen.
Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hüttenberg ist ein Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Falls bisher keine Anmeldung erfolgt ist, sind Hundehalter dazu verpflichtet, dies umgehend nachzuholen. Bei nicht ordnungsgemäßer oder rechtzeitiger Anmeldung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Vorher wird jedem Hundehalter nochmals die Möglichkeit gegeben, seinen Hund bzw. seine Hunde selbst anzumelden. Wird die Anmeldung bis zum 31.07.2023 vorgenommen, wird von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens abgesehen.
Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet den gehaltenen Hund/ die gehaltenen Hunde mit einer gültigen und sichtbaren Hundemarke zu versehen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Verwaltung, Abteilung Steuern, bei Frau Walter, Tel.: 06441/7006-42.