Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage
| (1) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg hat am 13.03.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Junge Gräben“ im Bereich „Wiesenstraße“ im Ortsteil Hüttenberg (Hochelheim) im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen. |
| (2) | Der räumliche Geltungsbereich liegt südlich der Wiesenstraße. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und beinhaltet in der Flur 2 die Flurstücke 155tlw., 156/1, 156/2, 157, 158 und 189, jeweils Gemarkung Hochelheim (Hüttenberg). |
| (3) | Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes soll das Gewerbegebiet im Bereich „Wiesenstraße“ teilweise in ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO umgewandelt und somit städtebaulich neu geordnet werden. Gleichzeitig sind bisher nicht erfasste, aber genehmigte Gebäude und Nutzungen in den Geltungsbereich einzubeziehen. Die Erschließung erfolgt über die im Norden verlaufende Wiesenstraße. Mit dieser Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgt demnach eine Optimierung der planungsrechtlichen Festsetzungen. Die Fläche ist mehrseitig durch die bestehende Bebauung der Ortslage geprägt und im Bestand bereits bebaut, sodass das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommt. |
| (4) | Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. |
| (5) | Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben. |
| (6) | Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird. Das beschleunigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt. |
| (7) | In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung) zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom |
| 17.07.2023 – 25.08.2023 einschließlich |
| in der Hauptverwaltung im Ortsteil Rechtenbach, Frankfurter Str. 49-51, 35625 Hüttenberg, Bauabteilung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung oder nach Vereinbarung, können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) abgegeben werden. |
| (8) | Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Planunterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und können auf der Homepage der Gemeinde (https://huettenberg.de) unter der Rubrik Bauen à Bebauungspläne, Unterpunkt Aktuelle Bauleitplanverfahren eingesehen werden. Zusätzlich werden die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zugänglich gemacht. |
| (9) | Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren während der Auslegungsfrist abgebeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. |
| (10) | Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB beauftragt. |
Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, OT Hüttenberg (Hochelheim)
Bebauungsplan Nr. 3 „Junge Gräben“ - 3. Änderung und Erweiterung im Bereich „Wiesenstraße“