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's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 27/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ergebnisprotokoll über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.05.2025

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Sitzungsende: 21:33 Uhr

Ausübung eines Vorkaufsrechtes gemäß § 24 ff BauGB für die Grundstücke, Gemarkung Reiskirchen, Flur 15, Flurstück 129/3, 129/2, 129/1, 128, 95/2 im Bereich Am Pfarrgarten/Nauborner Straße

(Antrag des Gemeindevorstandes vom 07.04.2025)

Die Gemeindevertretung beschließt das gesetzliche Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 ff BauGB für die Grundstücke Gemarkung Reiskirchen, Flur 15, Flurstücke 129/3, 129/2, 129/1, 128, 95/2 im Bereich „Am Pfarrgarten/Nauborner Straße“ auszuüben. Das Grundstück soll anschließend zu dem Preis in Höhe von 85.000,- € vom Gemeindevorstand vermarktet werden.

Sollten die Käufer gemäß § 27 BauGB die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgreich abwenden können, wird der Gemeindevorstand bereits jetzt damit beauftragt, den Käufern einen Öffentlich-Rechtlichen Vertrag über eine verpflichtende Wohnbebauung des Grundstückes innerhalb einer angemessenen Frist abzuschließen.

Ausübung eines Vorkaufsrechtes gemäß §§ 24 ff. BauGB für das Grundstück Gemarkung Großrechtenbach, Flur 19, Flurstück 175 im Bereich des Baugebietes Dollenstück IV

(Antrag des Bürgermeisters vom 18.03.2025, GVT 31.03.2025, BuV 05.05.2025)

Sollten die Käufer gemäß § 27 BauGB die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgreich abwenden können, wird der Gemeindevorstand bereits jetzt damit beauftragt, den Käufern einen Öffentlich-Rechtlichen Vertrag über eine verpflichtende Wohnbebauung des Grundstückes innerhalb einer angemessenen Frist abzuschließen.

Einbringung Nachtragsplan 2025

Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP „Einbringung Nachtragsplan 2025“ zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

Prüfbericht Jahresabschluss 2018 und Entlastung des Gemeindevorstandes

(Antrag des Gemeindevorstandes vom 24.03.2025)

Die Gemeindevertretung beschließt den geprüften Jahresabschluss 2018 und die Entlastung des Gemeindevorstandes.

Der Beschluss über den Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie die Entlastung ist nach §114 Abs. 2 HGO an sieben Tagen bekanntzumachen und öffentlich auszulegen.

Der Beschluss ist mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Kindergartengebühr: Jährliche Anpassung der Gebührenhöhe

(Antrag des Gemeindevorstandes vom 28.04.2025)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung lehnt folgenden Beschluss ab.

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, zu prüfen, ob eine einkommensabhängige Staffelung der Kindergartengebühren möglich ist.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die überarbeitete Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Hüttenberg zum 01.08.2025 umzusetzen.

Beendigung der Investitionsmaßnahme "Neubau eines Hallenbades (HALLENB-02) "

(Antrag des Gemeindevorstandes vom 24.03.2025)

Die Gemeindevertretung beschließt die Beendigung der Investitionsmaßnahme „Neubau eines Hallenbades (HALLENB-02)“. Mit der Beendigung der Maßnahme wird die Anlage im Bau mit ihren Nettokosten in den Ergebnishaushalt als außerordentlicher Aufwand (907.363,30 €) verbucht. Die Buchung erfolgt zum Datum der Beschlussfassung im Haushaltsjahr 2025.

Kommunales Entwicklungskonzept für die Gemeinde Hüttenberg im Rahmen der Dorfentwicklung

(Antrag des Bürgermeisters vom 09.12.2024, Antrag des GVO vom 10.02.25, GVT 31.03.2025 und GVO 28.04.2025)

Die Gemeindevertretung fasst im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramm die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeindevorstand wird mit der Erstellung eines Kommunalen Entwicklungs-konzeptes für die Gemeinde Hüttenberg beauftragt.

Für die Dorfmoderation bzw. Dorfentwicklung stehen im Ergebnishaushalt der Gemeinde Hüttenberg für das laufende Haushaltsjahr 50.000, - € unter der Kostenstelle 51101010 zu Verfügung.

Die Gemeindevertretung beschließt für dieses Vorhaben die Eigenmittel bereit zu stellen.

Zur Vorfinanzierung der Dorfmoderation „Neue Hüttenberger Mitte“ und das KEK werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € in den Nachtragshaushalt 2025 eingestellt.