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's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 30/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ergebnisprotokoll über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.05.2024

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Sitzungsende: 22:15 Uhr

Aufsichtsbehördliche Genehmigung & Haushaltsbegleitverfügung für den Haushalt 2024

Die Gemeindevertretung nimmt die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 und die Haushaltsbegleitverfügung zur Kenntnis.

6. Verlängerung Darlehensvertrag mit der Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH (bis 30.06.2025)

(Antrag des Bürgermeisters vom 23.04.2024)

Die Gemeindevertretung beschließt, das am 30.06.2024 auslaufende Darlehen mit der Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH über 2 Mio. € bis zum 30.06.2025 zu prolongieren.

Der zu zahlender Zinssatz des endfälligen Darlehens beträgt 3,5 % und ist für die Darlehenslaufzeit festzuschreiben.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen entsprechenden Darlehensfolgevertrag mit der Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH abzuschließen.

Außerdem wird der Gemeindevorstand beauftragt, Lösungsansätze für die weitere Vorgehensweise der überschuldeten GmbH auszuarbeiten und der Gemeindevertretung vorzustellen.

Antrag FC Reiskirchen für zwei Mähroboter, ein Aufsitzmäher und Rasenplatzpflege

(Antrag des Bürgermeisters vom 22.04.2024)

Die Gemeindevertretung beschließt die Reaktivierung des Rasenplatzes durch die Fima Schmitt. Der FC Reiskirchen und der Bauhof werden im Vorfeld den Rasen spritzen und nach den Arbeiten der Firma Schmitt den Rasen düngen. Der Gemeindevorstand wird mit dem Ausführen der Arbeiten beauftragt.

Die Gemeindevertretung beschließt den außerplanmäßigen Aufwand gemäß § 100 Abs. 1 HGO für die Reaktivierung des Rasenplatzes im Ergebnishaushalt in Höhe von 7.650,00 €.

Die Finanzierung findet durch eine Mittelverschiebung von der Kostenstelle 11105010 (Finanzwesen) beim Sachkonto 6139000 (Fremdleistungen) auf die Kostenstelle 42402010 (Sportplätze) mit dem Sachkonto 6161000 (Instandhaltungen) statt. Die Mittel 2023 werden als Haushaltsrest in das Jahr 2024 übertragen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Punkte des Beschlussvorschlages, über die nicht abgestimmt wurde, in den Bau- und Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung zu verweisen.

Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Rampe als barrierefreier Zugang der Toiletten und des Saals im Dorfgemeinschaftshaus Reiskirchen, Rosenstr. 2, 35625 Hüttenberg

(Antrag des Bürgermeisters vom 12.04.2024)

Der TOP „Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Rampe als barrierefreier Zugang der Toiletten und des Saals im Dorfgemeinschaftshaus Reiskirchen, Rosenstr. 2, 35625 Hüttenberg“ wird zur erneuten Beratung in den Bau- und Verkehrsausschuss überwiesen. Die Ausschusssitzung soll vor Ort im DGH Reiskirchen stattfinden.

Grundsatzbeschluss zur künftigen Strom- und Erdgasbeschaffung der Gemeinde Hüttenberg

(Antrag des Bürgermeisters vom 02.04.2024)

Der TOP wurde vom Antragsteller zurückgezogen.

Ausstattung des Verwaltungsgebäudes sowie des Kindergarten Leuchtturms mit Photovoltaik-Anlagen

(Antrag des Bürgermeisters vom 23.04.2024)

Die Gemeindevertretung lehnt folgenden Beschluss ab:

Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP „Ausstattung des Verwaltungsgebäudes sowie des Kindergarten Leuchtturms mit Photovoltaik-Anlagen“ zur erneuten Beratung in den Bau- und Verkehrsausschuss zu überweisen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit dem Abschluss der Dachmietverträge sowie der Stromlieferverträge mit der Sonneninitiative e. V für den Kindergarten Leuchtturm sowie das Rathaus Rechtenbach zur Errichtung von PV-Anlagen.

Straßenendausbau der "Dorfstraße" im Bereich des Baugebietes "Nikolas Erlen II" und Ausbau der Straße "Am Grenzhals" im OT Rechtenbach

hier: Ausführungsbeschluss

(Antrag des Gemeindevorstandes vom 15.04.2024)

Die Gemeindevertretung beschließt die Ausführung des Straßenendausbaus der Dorfstraße im Bereich des Baugebietes „Nikolas Erlen II“ gemäß Anlage sowie den Ausbau der Straße „Am Grenzhals“ im OT Rechtenbach.

Der Gemeindevorstand wird in dem Zuge mit der baulichen Umsetzung und der entsprechenden Abrechnung des endgültigen Erschließungsbeitrages beauftragt.

Teilausbau der kommunalen Wegeparzelle auf dem Grundstück Gemarkung Volpertshausen, Flur 5, Flurstück 76/1 im Bereich der Grundstücke Rheinfelser Straße 55 und 57

hier: Ausführungsbeschluss und überplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO

(Antrag des Gemeindevorstandes vom 15.04.2024)

Die Gemeindevertretung beschließt den Teilausbau der Wegeparzelle Gemarkung Volpertshausen, Flur 5, Flurstück 76/1 im Bereich der Grundstücke Rheinfelser Straße 55 und 57 und beauftragt den Gemeindevorstand mit der baulichen Umsetzung.

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung eine überplanmäßige Auszahlung für dieses Projekt STR 75 in Höhe von 13.600 € gemäß § 100 HGO, welche durch eine Mittelverschiebung aus dem Projekt STR 00 Straßen Tiefbaumaßnahmen allgemein kompensiert wird.

Grundsatzberatung zur weiteren Umsetzung der Planungen "Baugebiet Dollenstück, Rechtenbach"

(Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und SPD-Fraktion vom 18.10.2022, GVT 31.10.2022, BuV 27.02.2023, GVT 24.04.2023, BuV 08.05.2023, GVT 05.06.2023, BuV 25.09.2023 + 26.02.2024 + 16.04.2024)

Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP „Grundsatzberatung zur weiteren Umsetzung der Planungen "Baugebiet Dollenstück, Rechtenbach" zur erneuten Beratung in den Bau- und Verkehrsausschuss zu verweisen.

Schaffung von Fahrradabstellplätzen und Sicherheitsbügeln an den gemeindlichen Liegenschaften

(Antrag der FÖBH-Fraktion vom 25.08.2022, GVT 12.09.2022, BuV 26.02.2024 +16.04.2024)

Die Gemeindevertretung beschließt, an den gemeindlichen Liegenschaften Fahrradabstellplätze mit Sicherheitsbügeln zu schaffen:

-

Bei den Sporthallen jeweils mindestens fünf Abstellplätze mit Sicherheitsbügeln

-

Bei der Verwaltung und den Dorfgemeinschaftshäusern jeweils mindestens drei Abstellplätze mit Sicherheitsbügeln

Die Abstellplätze sollen gut einsehbar sein, die Variante aus Flachstahl soll priorisiert werden. Die genauen Aufstellorte werden von der Verwaltung festgelegt. Von der Mindestzahl kann, wenn möglich, bei Bedarf nach oben abgewichen werden.

Pflanzung von Bäumen in der Gemeinde Hüttenberg

(Antrag der FÖBH Fraktion vom 23.04.2024)

Die Gemeindevertretung beschließt, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, den Bauhof an den genannten Orten neue geeignete großkronige Bäume pflanzen zu lassen.

Die Ortsbeiräte sollen darüber hinaus mitteilen, wo in den jeweiligen Ortsteilen weitere Bäume gepflanzt werden sollen.

Windkraftanlagen in Hüttenberg

(Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und SPD-Fraktion vom 23.04.2024)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschließt, dass in der nächsten GVT im Rahmen einer Infoveranstaltung ein Vortrag zu Windenergie gehalten werden soll. Im Rahmen des Vortrags soll auf die Chancen und Risiken, den grundsätzlichen Ablauf, Anforderungen und Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung eingegangen werden.

Windenergie für Hüttenberg

(Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und SPD-Fraktion vom 23.04.2024)

Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP „Windenergie für Hüttenberg“ zur Beratung in den Bau- und Verkehrsausschuss zu verweisen.

Antrag Umwidmung der Umkleidekabinen des ehemaligen Schwimmbadtraktes und Nutzung durch den TV Hüttenberg

(Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion vom 23.04.2024)

Die Gemeindevertretung lehnt folgenden Beschluss ab:

Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP „Antrag Umwidmung der Umkleidekabinen des ehemaligen Schwimmbadtraktes und Nutzung durch den TV Hüttenberg“ zur Beratung in den Bau- und Verkehrsausschuss zu verweisen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beauftragt den Gemeindevorstand, eine dem Lösungsvorschlag entsprechende Umwidmung der Nutzung des Schwimmbadfoyers nebst Umkleidekabinen und Duschen zu veranlassen.

Ferner beschließt die Gemeindevertretung, nach erfolgreicher Umwidmung dem TV-Hüttenberg den Umbau in Eigenregie zu gestatten.

Soweit die De-minimis-Bestimmungen und die baurechtlichen Gegebenheiten es erlauben, stellt die Gemeindevertretung dem TV Hüttenberg Mittel bis zu TEUR 50 für Material und durch Fachpersonal durchzuführende Arbeiten zur Verfügung.