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's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 31/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Benutzungsordnung für das Service Mobil der Gemeinde Hüttenberg

Präambel

Das Service Mobil steht der Gemeindeverwaltung, der Jugend- und Seniorenarbeit der Gemeinde Hüttenberg (intern), sowie externen Nutzenden, hier im Besonderen Vereine der Gemeinde Hüttenberg für deren Jugend- und Seniorenarbeit und darüber hinaus zu besonderen Anlässen für Gruppen und Vereine nach vorheriger Anmeldung, zur Verfügung.

§ 1

Fahrzeugverwaltung

Die Verwaltung des Service Mobils, die Koordination, Vergabe und Abrechnung der Nutzungen obliegt dem Fachdienst Facility Management der Gemeinde Hüttenberg.

Standort des Service Mobils (Bürgerbus) ist der Parkplatz am Rathaus im OT Rechtenbach.

§ 2

Kosten

Die Kosten für die Unterhaltung des Service Mobils (Steuer, Versicherung, Instandhaltung), außer Treibstoffkosten, übernimmt die Gemeinde Hüttenberg.

Die Nutzungspauschale für das Service Mobil beträgt pro Anmietung 15 € + 0,35 €/km für externe Nutzer.

§ 3

Nutzung des Service Mobils

Das Service Mobil ist pfleglich zu behandeln.

Das Fahrzeug wird jeweils vollgetankt und gereinigt dem Nutzer übergeben, die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt ebenfalls in vollgetanktem und gereinigtem (Innen und Außen) Zustand. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr nach entstanden Aufwand fällig.

Für schuldhaft und fahrlässig verursachte Schäden am Fahrzeug und/oder gegen Dritte und für den Selbstbehalt aus der Kaskoversicherung haftet der Nutzer sowie der Fahrer gesamtschuldnerisch.

Für jede einzelne Nutzung ist eine Nutzungserklärung vom Nutzenden zu unterzeichnen.

§ 4

Ausschluss von Nutzern

Bei wiederholten Verstößen gegen die Benutzerordnung behält sich die Gemeinde Hüttenberg vor, einzelne Nutzer künftig von der Anmietung auszuschließen.

Hüttenberg, den 11.06.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hüttenberg

Oliver Hölz
Bürgermeister