| Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr | Sitzungsende: 22:33 Uhr |
| Benennung der Vertreterinnen und Vertreter sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Verbandsversammlungen und Aufsichtsräte; hier: Benennung Nachrücker/in für den Aufsichtsrat Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH |
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Die Gemeindevertretung nimmt die Benennung von Frau Teresa Lang für den Aufsichtsrat der Obere Surbach GmbH zur Kenntnis.
| Unterbringung von Flüchtlingen durch den Lahn-Dill-Kreis (Antrag des Bürgermeisters vom 23.05.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt, dem Lahn-Dill-Kreis den Festplatz in Rechtenbach für die Erstellung einer Unterkunft zur Unterbringung von bis zu 200 Flüchtlingen unter den im Lösungsvorschlag genannten Bedingungen anzubieten. Der Gemeindevorstand wird mit den weiteren Verhandlungen beauftragt.
| Prüfung der Erweiterung des Angebotes bei der Neuausschreibung des Linienbündels Hüttenberg (Antrag der FWG-Fraktion vom 28.02.2023, GVT 13.03.2023, BuV 08.05.2023) |
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Die Gemeindevertretung spricht sich für die Anbindung Vollnkirchens wie alle anderen Ortsteile aus.
Die Gemeindevertretung spricht sich für die Einrichtung einer Verbindung aller Ortsteile nach Wetzlar um 5:20 Uhr aus.
Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, die Busse der Linie 313 an allen Werktagen und samstags bis zum Rewe fahren zu lassen.
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, sich mit dem VLDW über die Kosten einer Anbindung statt an die Elsa-Brändström-Straße an das Wetzlarer Krankenhaus abzustimmen und die Kosten der Gemeindevertretung mitzuteilen.
| Entscheidung Variante zum weiteren Planungsprozess Neubau Hallenbad (Antrag des Bürgermeisters vom 23.05.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt, die weitere Planung auf Basis von Variante 4 - Schwimmerbecken und Nichtschwimmer-Planschbecken-Kombination- weiter zu verfolgen.
Die Gemeindevertretung beschließt, vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung eine Sondersitzung des HuF zu den Auswirkungen des Schwimmbadbaus auf die Haushalte der künftigen Jahre anzuberaumen.
| Aufstellen einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 (Antrag des Bürgermeisters vom 15.05.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt die folgende Vorschlagsliste der Gemeinde Hüttenberg für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 für die Strafkammern bei den Landgerichten und den Schöffengerichten bei den Amtsgerichten.
| 5. Verlängerung (bis zum 30.06.2024) des Darlehensvertrages aus 2013 zwischen der Gemeinde Hüttenberg und der Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH (Antrag des Bürgermeisters vom 26.04.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt, das am 30.06.2023 auslaufende Darlehen mit der Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH über 2 Mio. € bis zum 30.06.2024 zu prolongieren.
Der zu zahlende Zinssatz des endfälligen Darlehens beträgt 3,5 % und ist für die Darlehenslaufzeit festzuschreiben.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen entsprechenden Darlehensfolgevertrag mit der Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH abzuschließen.
| Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg 1. Änderung des Bebauungsplanes "Im Dollenstück III" Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V m. § 13 BauGB (Antrag des Gemeindevorstandes vom 15.05.2023) |
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg fasst die nachfolgenden Beschlüsse:
Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, Ortsteil Rechtenbach
Bebauungsplan Nr. 2.15 „Im Dollenstück III“ – 1. Änderung
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
| (1) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m § 13 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.15 „Im Dollenstück III“ im Ortsteil Rechtenbach im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. |
| (2) | Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt nördlich der Straße Budenweisgraben und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Großrechtenbach (Hüttenberg) in der Flur 19 das Flurstück 157/2. |
| (3) | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. |
| (4) | Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Ergänzung des Nutzungskataloges der bisherigen Sondergebietsnutzung durch die Zulässigkeit eines Dienstleistungsbetriebes (hier: Steuerkanzlei). Die Festsetzungen des bisherigen Sondergebietes Nr. 4 (vorliegender Änderungsbereich) des betroffenen Bebauungsplanes Nr. 2.15 werden geprüft und an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst. Durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass das Verfahren nach § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) durchgeführt werden kann. |
| (5) | Gemäß § 13 Abs.2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Hs.2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 Hs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB gegeben. |
| (6) | Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. |
| (7) | Die Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten. |
Darüber hinaus wird der Gemeindevorstand beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer vertragliche Regelungen zur Übernahme der Kosten für das Bauleitplanverfahren zu treffen.
| Grundsatzberatung zur weiteren Umsetzung der Planungen "Baugebiet Dollenstück, Rechtenbach" (Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und SPD-Fraktion vom 18.10.2022, GVT 31.10.2022, BuV 27.02.2023, GVT 24.04.2023, BuV 08.05.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt: Mit den Vorplanungen wird der Gemeindevorstand beauftragt und beraten wird das in einer Arbeitsgruppe, die möglichst aus je einer Person aus den Fraktionen und einer Person der Fraktion aus dem Gemeindevorstand besteht.
| Wiederherstellung der Befahrbarkeit Borngasse/Schützenstraße (Antrag der FWG-Fraktion vom 22.11.2021, GVT 06.12.2021, BuV 14.02.2022 + 25.04.2022, GVT 09.05.2022) |
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschließt die Kanalerneuerung in den Straßen Borngasse, Weingartenstraße und Am Weidenborn im Bereich zwischen Schützenstraße (K352) und Weingartenstraße sowie in der Schützenstraße im Bereich zwischen Am Weidenborn und Rheinfelser Straße sowie grundhafte Erneuerung der Fahrbahn mit Nebenanlagen in den Straßen Borngasse, Weingartenstraße und Am Weidenborn im Bereich zwischen Schützenstraße (K352) und Weingartenstraße im Ortsteil Weidenhausen. Am Weidenborn 21 soll die zweite Querung beidseitig gestrichen werden, die Querung gegenüber der Hausnummer 21 soll mit drei Metern Breite und einer Höhe von drei Zentimetern mit Riffelplatten ausgeführt werden.
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme.
Die Projektfinanzierung hinsichtlich der Entwässerung erfolgt über die Investitionsnummer KANAL-0047
Die Projektfinanzierung hinsichtlich der grundhaften Erneuerung der Fahrbahn mit Nebenanlagen erfolgt über die Investitionsnummer HESS STR-03.
Die Projektfinanzierung hinsichtlich der Straßenbeleuchtung erfolgt über die Investitionsnummer STR-77.
| Kanalerneuerung in den Straßen Borngasse, Weingartenstraße und Am Weidenborn im Bereich zwischen Schützenstraße (K352) und Weingartenstraße sowie in der Schützenstraße im Bereich zwischen Am Weidenborn und Rheinfelser Straße sowie grundhafte Erneuerung der Fahrbahn mit Nebenanlagen in den Straßen Borngasse, Weingartenstraße und Am Weidenborn im Bereich zwischen Schützenstraße (K352) und Weingartenstraße im Ortsteil Weidenhausen; Hier: Ausführungsbeschluss |
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Der TOP wurde zusammen mit dem vorhergehenden TOP abgehandelt.
| Bauleitplanung Gemeinde Hüttenberg, OT Hüttenberg 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Hörnsheim" hier: Aufstellungsbeschluss (Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.01.2023, GVT 13.03.2023, BuV 08.05.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP „Bauleitplanung Gemeinde Hüttenberg, OT Hüttenberg 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Hörnsheim" hier: Aufstellungsbeschluss“ zu vertagen.
| Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, OT Hüttenberg 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Junge Gräben" hier:Aufstellungsbeschluss (Antrag des Bürgermeisters vom 27.02.2023, GVT 13.03.2023, BuV 08.05.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Planung mit der vorgeschlagenen Änderung zum Einzelhandel im Mischgebiet.
| Beauftragung einer externen Studie zur Ermittlung der Potentiale von Nah- und Fernwärme in Hüttenberg (Antrag der FWG-Fraktion vom 22.05.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag zur Beauftragung einer externen Studie zur Ermittlung der Potentiale von Nah- und Fernwärme in Hüttenberg zur weiteren Beratung in den Bau- und Verkehrsausschuss zu verweisen.
| Straßenbeleuchtung am Wochenende (Antrag der FWG-Fraktion vom 22.05.2023) |
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Die Gemeindevertretung lehnt folgenden Beschlussvorschlag ab:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt die Straßenbeleuchtung von Freitag bis Sonntag zwischen 24:00 und 5:00 nicht abzuschalten.
| Sicherheitsaspekte, Energieeinsparung und Verminderung der Lichtverschmutzung durch Anpassung der nächtlichen Brenndauer der Straßenbeleuchtung in Einklang bringen (Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und SPD-Fraktion vom 23.05.2023) |
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschließt, die Straßenbeleuchtung ab sofort von Sonntag bis Donnerstag mit Beginn der Dämmerung einzuschalten und um 24:00 Uhr nachts bzw. freitags und samstags um 2:00 Uhr nachts auszuschalten. Morgens werden die Straßenlampen unabhängig vom Wochentag die ganze Woche um 5:00 bis zum Beginn der Dämmerung eingeschaltet.
| Umwandlung von Gewerbeflächen in Mischgebietsflächen im Gemeindegebiet (Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und SPD-Fraktion vom 23.05.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Antrag in den Bau- und Verkehrsausschuss zu verweisen. Die Verwaltung berichtet im Ausschuss, welche juristische und fachliche Stellungnahmen vom RP Gießen und dem HSGB vorliegen, so dass der Ausschuss schlussendlich der Gemeindevertretung eine zukünftige Vorgehensweise empfehlen kann.