Die Gemeinde ist verpflichtet, jährlich im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht die Standfestigkeit der Grabmale zu prüfen.
Diese Überprüfung wird von einer Fachfirma durchgeführt und kann von Interessierten gerne besichtigt werden.
Die diesjährige Überprüfung findet
am Dienstag, dem 18. August 2026 statt.
Nach Auskunft der Firma können sich aufgrund der auf den Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse die Anfangszeiten geringfügig verändern.
| Friedhof | Uhrzeit ab |
| Hüttenberg, Grasweg | 10.00 Uhr |
| Hörnsheim, alt Händelstr. | 10.30 Uhr |
| Hörnsheim jüd., Stieläcker 40 | Im Anschluss |
| Hochelheim alt, Friedrichstr. | 10.40 Uhr |
| Reiskirchen | 11.00 Uhr |
| Volpertshausen/Weidenhausen | 11.20 Uhr |
| Volpertshausen, Alter Friedhof | 11.40 Uhr |
| Vollnkirchen | 12.00 Uhr |
| Groß-Rechtenbach | 12.15 Uhr |
| Klein-Rechtenbach | 12.45 Uhr |
Grabmale, die nicht mehr den Versetzrichtlinien entsprechen, werden markiert (nötigenfalls auch umgelegt) und sind unverzüglich von den Nutzungsberechtigten fachgerecht befestigen zu lassen.
Die Befestigung durch einen Fachbetrieb ist nachzuweisen.