1. Nachtragssatzung
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änd. kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1.4.2025 (GVBl. Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 18.08.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 11
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um EUR | vermindert um EUR | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
| gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR festgesetzt | |||
| a) im Ergebnishaushalt |
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| die Erträge | 0 | 0 | 29.249.531,00 | 28.997.531,00 |
| die Aufwendungen der Saldo | 1.531.370,00 1.531.370,00 | 0 0 | -29.888.476,00 -638.945,00 | -31.167.846,00 -2.170.315,00 |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| die Erträge | 0 | 0 | 6.000,00 | 6.000,00 |
| die Aufwendungen der Saldo | 907.400,00 907.400,00 | 0 0 | 0,00 6.000,00 | 907.400,00 901.400,00 |
| b) im Finanzhaushalt |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit |
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| der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | 1.531.370,00 | 0 | 45.425,00 | - 1.485.945,00 |
| aus Investitionstätigkeit |
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| die Einzahlungen | 182.000,00 | 0 | 5.000,00 | 187.000,00 |
| die Auszahlungen der Saldo | .-347.400,00 | 0 | -4.107.350,00. | -4.454.750,00 |
| aus Finanzierungstätigkeit | -165.400,00 | 0 | -4.102.350,00 | -4.267.750,00 |
| die Einzahlungen | 1.000.400,00 | 0 | 3.267.350,00 | 4.267.750,00 |
| die Auszahlungen der Saldo | 0 1.000.400,00 | 0 0 | -791.950,00 2.475.400,00 | -791.950,00 3.475.800,00 |
Alternativ: Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und Salden des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts werden nicht geändert.2
Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen/weist einen Fehlbedarf/Überschuss von - 3.071.715,00 EUR aus.
Der Finanzhaushalt ist ausgeglichen/weist einen Zahlungsmittelbedarf/Zahlungsmittelüberschuss von -2.277.895,00 EUR aus.
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1 Soweit sich durch den Nachtragshaushaltsplan Ansätze für Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen oder Auszahlungen ändern, ohne dass eine Änderung der Endsumme eintritt (es stehen z.B. den Mehraufwendungen gleich hohe Ersparnisse gegenüber), sind die Änderungen auszuweisen.
2 Nichtzutreffendes ist zu streichen.
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Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 4.267.750 EUR (Eigenanteil Hessenkasse wurde herausgerechnet) festgesetzt.
In diesem Betrag wurde der die Straßenbaumaßnahme „Borngasse etc.“ herausgerechnet, da Finanzierung über Grundsteuer B.
(Das Darlehen zur Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms
der HESSENKASSE des Landes Hessen wurde im Haushaltsjahr 2022 festgesetzt. Im Jahr 2025 wurden Maßnahmen erneut im EH veranschlagt.
Davon werden im Rahmen des Hessenkassegesetz als
| • | Zuschuss 63.000 € und Eigenanteil 7.000 € (Ergebnishaushalt) getilgt.) (Bürgerhaus Rechtenbach - Sockelsanierung)) |
| • | Zuschuss 144.000 € und Eigenanteil 16.000 € (Ergebnishaushalt) getilgt.) (Bürgerhaus Rechtenbach - Sanierung Toiletten) |
| • | Zuschuss 153.000 € und Eigenanteil 17.000 € (Ergebnishaushalt) getilgt.) (Bürgerstuben Hüttenberg - Sanierung Kellergeschoss) |
| • | Zuschuss 153.000 € und Eigenanteil 17.000 € (Ergebnishaushalt) getilgt.) (Bürgerstuben Hüttenberg - Austausch der Fenster (ohne Gastraum und Küche) |
| • | Zuschuss 25.200 € und Eigenanteil 2.800 € (Ergebnishaushalt) getilgt.) (Bürgerstuben Hüttenberg - Terrassensanierung) |
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.405.650 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 772.600,00 EUR festgesetzt.
Die Realsteuern aus der Hebesatzsatzung, die von der Gemeindevertretung am 09.12.2024 beschlossen wurde, bleiben beim Nachtragsplan unverändert. Die Realsteuern lauten:
| Steuerart | erhöht um % | vermindert um % | gegenüber bisher % | auf nunmehr % |
| 1. Grundsteuer A | 0 | 0 | 382,62 | 382,62 |
| 2. Grundsteuer B | 0 | 0 | 512,00 | 512,00 |
| 3. Gewerbesteuer | 0 | 0 | 400,00 | 400,00 |
Ein Haushaltssicherungskonzept für den Nachtragsplan 2025 wurde von der Gemeindevertretung nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Gemäß VV Nr. 1 zu § 1 GemHVO sind Umsetzungen von Planstellen von Beamten und von Arbeitnehmern, die im Zusammenhang mit einer Umorganisation der Verwaltung innerhalb der Teilhaushalte stehen, möglich ohne dass dadurch eine Nachtragssatzung erforderlich wird.
Erheblichkeitsgrenzen
(§98 Absatz 2 Nr. 1 + 2 HGO - Nachtragssatzung)
Als nicht erheblich im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 1 HGO gilt ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt unter 2.900.000,00 €.
Als nicht erheblich im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 2 HGO gilt ein Fehlbetrag im Finanzhaushalt unter 500.000,00 €.
Der Gemeindevorstand hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.
Erheblichkeitsgrenzen (§12 GemHVO - Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen)
Als erhebliche Investitionen im Sinne von § 12 GemHVO gelten solche, die insgesamt Auszahlungen von mehr als 250.000 € vorsehen.
Der Gemeindevorstand hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.
Erheblichkeitsgrenzen (§100 Absatz 1 HGO)
Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO gelten kassenwirksame über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen
| a) | im Ergebnishaushalt | |
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| • | vom Deckungskreis 1 bis zu einem Betrag von 60.000,00 Euro |
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| • | vom Deckungskreis 2 bis zu einem Betrag von 60.000,00 Euro |
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| • | vom Deckungskreis 3 bis zu einem Betrag von 40.000,00 Euro |
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| • | vom Deckungskreis 4 bis zu einem Betrag von 60.000,00 Euro |
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| • | vom Deckungskreis 5 bis zu einem Betrag von 60.000,00 Euro |
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| • | vom Deckungskreis 10 bis zu einem Betrag von 60.000,00 Euro |
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| • | vom Deckungskreis 11 bis zu einem Betrag von 60.000,00 Euro |
| b) | im Finanzhaushalt | |
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| • | vom Deckungskreis 6 bis zu einem Betrag von 35.000,00 Euro |
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| • | vom Deckungskreis 7 bis zu einem Betrag von 20.000,00 Euro |
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| • | vom Deckungskreis 8 bis zu einem Betrag von 20.000,00 Euro |
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| • | vom Deckungskreis 9 bis zu einem Betrag von 60.000,00 Euro |
Der Gemeindevorstand hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.
Gemeinde Hüttenberg, den 19.08.2025
Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:3
I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung (ABG) der Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Hüttenberg
Gemäß den §§ 97, 97a und 102, 103, 105 und 106 der Hessischen Gemeindeordnung in der aktuell geltenden Fassung, erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Hüttenberg aufgrund der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 18. August 2025 folgende
| Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2025 |
| a. | (unverändert) zur Aufnahme von Liquiditätskreditenzur rechtzeitigen Leistungvon Auszahlungen nach den §§105 und 106 HGO bis zu einem Höchstbetrag von |
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| 772.600 € (i. W.: siebenhundertzweiundsiebzigtausendsechshundert Euro), |
| b) | des Höchstbetrags der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 103 HGO bis zu einem Betrag von |
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| 4.267.750 € |
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| (i. W.: vier Millionen zweihundertsiebenundsechzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro), |
| c) | des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen im Sinne von § 102 HGO in Höhe von |
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| 5.405.650 € |
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| (i. W.: fünf Millionen vierhundertfünftausendsechshundertfünfzig Euro). |
Die Genehmigung ist mit folgenden Auflagen verbunden:
| Auflagen |
| 1. | Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung inkl. der Haushaltsbegleitverfügung bitte ich den gemeindlichen Gremien zeitnah in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. |
| 2. | Auch bitte ich darum mir den Nachweis der Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung bis zum 30. September 2025 zu übersenden. |
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12. September 2025 bis 26. September 2025 im Rathaus OT Rechtenbach, am Empfang zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag bis Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
| und Donnerstag zusätzlich | 14.00 - 18.00 Uhr |
Hüttenberg, den 09.09.2025