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's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 39/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Landtagswahl am 08.10.2023 Öffnungszeiten des Wahlamtes sowie des Bürgerbüros

Landtagswahl am 08.10.2023;

Öffnungszeiten des Wahlamtes sowie des Bürgerbüros (Rathaus in Rechtenbach);

Beantragung der Briefwahl (bzw. eines Wahlscheines)

1)

Das Wahlamt sowie das Bürgerbüro (Rathaus in Rechtenbach, Frankfurter Str. 49 - 51) sind am Wahltag sowie an den beiden Tagen vor der Wahl wie folgt geöffnet:

Freitag,

06.10.2023

07.30 - 13.00 Uhr

Samstag,

07.10.2023

10.00 - 12.00 Uhr

Sonntag,

08.10.2023

08.00 - 15.00 Uhr

2)

Von Donnerstag, 05.10.2023, bis einschl. Freitag, 06.10.2023, können Anträge bzgl. der Briefwahl nur noch persönlich (bei Beantragung für Dritte mit Vollmacht) im Bürgerbüro (Rathaus in Rechtenbach, Frankfurter Str. 49 - 51) abgegeben werden.

Der Gemeindevorstand
gez.
i.A. Reinl

Landtagswahl am 08.10.2023

Abgabe der Wahlbriefe

Briefwähler/innen können die Wahlbriefe bis Sonntag, 08.10.2023, 18:00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (Rathaus in Rechtenbach, Frankfurter Straße 49-51) einwerfen bzw. im dortigen Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (Freitag, 06.10.2023, 07:30 Uhr - 13:00 Uhr / Samstag, 07.10.2023, 10:00 - 12:00 Uhr / Sonntag, 08.10.2023, 08:00 - 15:00 Uhr) abgeben.

Briefwähler/innen, die beabsichtigen, die Wahlbriefe mit der Post zu versenden, bitten wir darauf zu achten, ihre Sendungen frühzeitig postalisch aufzugeben. Diese müssen spätestens am Sonntag, 08.10.2023, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein. Die Wahlvorstände der allgemeinen Wahlbezirke sind nicht berechtigt Wahlbriefe entgegenzunehmen.

Der Gemeindevorstand
gez.
i.A. Reinl