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's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 4/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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7. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung der Gemeinde Hüttenberg vom 01.01.2019

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), in der aktuell geltenden Fassung, hat die Gemeindevertretung am 15.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)  — 382,62 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) —  500,00 v.H.

2.

für die Gewerbesteuer  — 400,00 v.H.

§ 2

Die vorstehenden Hebesätze gelten ab dem Haushaltsjahr 2026.

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Hüttenberg, den 20.01.2026

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hüttenberg
gez. Oliver Hölz
Bürgermeister