| Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr | Sitzungsende: 21:50 Uhr |
| Finanzbericht zum 30.06.2025 |
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Die Gemeindevertretung nimmt den Finanzbericht zum 30.06.2025 zur Kenntnis.
| Einbringung Nachtragshaushalt 2025 (Antrag des Gemeindevorstandes 28.04.2025, GVT 19.05.2025, HuF 10.06.2025, GVT 23.06.2025, HuF 05.08.2025) |
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Die Gemeindevertretung beschließt die Hereinnahme der Verpflichtungsermächtigung für 2026 in Höhe von 1.138.000€, Mehrbedarf Feuerwehrhaus Rechtenbach, in den Nachtragshaushalt 2025.
Die Gemeindevertretung lehnt folgenden Beschluss ab:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Haushaltsansatz 50.000 Euro für eine „Erhöhung des Instandhaltungsaufwands im Bereich der Kindergärten aufgrund der Brandschutzbestimmungen für das Gebäude des Geflügelzuchtvereins“ mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Hereinnahme der Verpflichtungsermächtigung für 2026 in Höhe von 135.000 € für die Mehrkosten der Lüftungsanlage in den Nachtragshaushalt 2025.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Verpflichtungsermächtigung für 2026 in Höhe von 100.000 € für die Mehrkosten beim Anbau Kita Waldgeister.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für den Nachtragshaushalt 2025.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Nachtrag des Ergebnishaushalts für das Haushaltsjahr 2025 mit den genannten und mehrheitlich beschlossenen Änderungen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Nachtrag des Finanzhaushalts für das Haushaltsjahr 2025 mit den genannten und mehrheitlich beschlossenen Änderungen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Nachtrag für das Investitionsprogramm des Haushaltsjahres 2025 mit den genannten und mehrheitlich beschlossenen Änderungen zur Annahme.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Nachtrag für den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 zur Annahme.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 mit den genannten und mehrheitlich beschlossenen Anpassungen nebst Anlagen.
Beschluss:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im nächsten Bau- und Verkehrsausschuss über den Stand der Planungen des Feuerwehrhauses in Rechtenbach samt Ursachen der Mehrkosten zu informieren.
| Grundsatzbeschluss zur Unterbringung der Naturgruppe Hüttenberg im Vereinsheim Geflügelzuchtverein (Antrag des Gemeindevorstandes vom 04.08.2025) |
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Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP „Grundsatzbeschluss zur Unterbringung der Naturgruppe Hüttenberg im Vereinsheim Geflügelzuchtverein“ zur Beratung in den Ausschuss Jugend, Soziales und Umwelt zu verweisen.
| Anschaffung von einer elektronischen Schließanlage für die Bürgerstuben Hüttenberg (Antrag des Gemeindevorstandes vom 05.08.2025) |
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| 1) | Die Gemeindevertretung beschließt die Maßnahmenbeschreibung der Hessenkassenmaßnahme mit dem Wortlaut „und Einbau des elektronischen Schließsystems Winkhaus blueEvo“ zu ergänzen. |
| 2) | Die Gemeindevertretung beschließt in einem Pilotprojekt den Einbau des elektronischen Schließsystems Winkhaus blueEvo in der Liegenschaft Bürgerstuben Hüttenberg, Hauptstr. 109, 35635 Hüttenberg. Der Gemeindevorstand wird mit der Umsetzung, entsprechend den Vergaberichtlinien, beauftragt. |
Die Finanzierung erfolgt über die Mittel aus der Hessenkasse (57301010.6161000).
| Kostenschätzung für die Sanierung des Kellergeschosses der Bürgerstuben Hüttenberg (incl. Bowlingbahn) (Antrag des Gemeindevorstandes vom 05.08.2025, HuF 05.08.2025) |
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Die Gemeindevertretung lehnt folgenden Beschluss ab:
Beschluss:
Der TOP „Kostenschätzung für die Sanierung des Kellergeschosses der Bürgerstuben Hüttenberg (incl. Bowlingbahn)“ wird zur Beratung in den Bau- und Verkehrsausschuss verwiesen.
Die Gemeindevertretung hat im Anschluss folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss:
| 1) | Die Gemeindevertretung beschließt den Gemeindevorstand mit der Umsetzung der Sanierung der Bierschwemme, entsprechend den Vergaberichtlinien, zu beauftragen. Das Planungsergebnis wird dem Gemeindevorstand zur weiteren Beratung und Beauftragung vorgelegt. Die Finanzierung erfolgt über die Mittel der Hessenkasse (57301010.6161000). |
| 2) | Die Gemeindevertretung beschließt den Gemeindevorstand mit dem Einbau einer gebrauchten Bowlingbahn (2 Bahnen) anstelle der alten Kegelbahnen, entsprechend den Vergaberichtlinien, zu beauftragen. Die Finanzierung erfolgt über die Mittel der Hessenkasse (57301010.6161000). |
| 3) | Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Gemeindevorstand den Pachtvertrag mit dem Pächter der Bürgerstuben, entsprechend wegen der Nutzungserweiterung anpasst. Die Erweiterung umfasst die Nutzung der Bierschwemme und der Bowlingbahn. Die zusätzlichen Konditionen sollen rechtssicher ausgestaltet werden. siehe Anlage „Anpassungen Pachtvertrag“, ergänzt. |
Die Beschreibung der Hessenkassenmaßnahme muss entsprechend, um den Passus „incl. Einbau einer Bowlingbahn und Demontage der vorhandenen Kegelbahn“ angepasst werden.
| Abrechnung der endgültigen Erschließungsbeiträge für das Baugebiet "Nikolas Erlen II" im OT Rechtenbach hier: Abweichungssatzung |
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Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Abweichungssatzung zum Baugebiet „Nikolas Erlen II“, OT Rechtenbach, gem. § 12 Abs. 3 Erschließungsbeitragssatzung.
| Abrechnung der endgültigen Erschließungsbeiträge für das Baugebiet "Birkenweg II" im OT Rechtenbach hier: Abweichungssatzung |
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Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Abweichungssatzung zum Baugebiet „Birkenweg II“, OT Rechtenbach, gem. § 12 Abs. 3 Erschließungsbeitragssatzung.