| Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr | Sitzungsende: 21:22 Uhr |
| Jahresabschluss 2022 hier: Information zum Aufstellungsbeschluss gemäß § 112 Absatz 5 HGO |
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Die Gemeindevertretung nimmt die Information zum Aufstellungsbeschluss des Gemeindevorstandes vom 26.04.2021 zur Kenntnis.
| Jahresabschluss 2022 - überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen nach § 100 HGO hier: Kenntnisnahme für das Haushaltsjahr 2022 |
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Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen des Haushaltsjahres 2022 zur Kenntnis.
| Finanzbericht zum 31.05.2023 |
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Die Gemeindevertretung nimmt den Finanzbericht zum 31.05.2023 zur Kenntnis.
| Feststellung geprüfter Jahresabschluss 2015 (Antrag des Bürgermeisters vom 27.06.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt den geprüften Jahresabschluss 2015 und die Entlastung des Gemeindevorstands.
| Feststellung geprüfter Jahresabschluss 2016 (Antrag des Bürgermeisters vom 27.06.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt den geprüften Jahresabschluss 2016 und die Entlastung des Gemeindevorstands.
| Kindergartengebühr: Jährliche Anpassung der Gebührenhöhe (Antrag des Gemeindevorstandes vom 26.06.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt, die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen und die überarbeitete Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Hüttenberg zum 01.08.2023 umzusetzen.
| Neubau Hallenbad |
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| a) | Finanzierung Investition Hallenbad (Finanzhaushalt) |
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| b) | Gegenfinanzierung des jährlich zu erwartenden Fehlbetrags (Ergebnishaushalt) |
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Der TOP wurde vertagt.
| Vergaberichtlinie für gemeindeeigene Baugrundstücke (Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und SPD-Fraktion vom 18.10.2022, GVT 31.10.2022, HuF 27.03.2023, 22.05.2023) |
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Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Bei der Vergabe von Baugrundstücken durch die Gemeinde Hüttenberg wird folgendes Verfahren durchgeführt:
| a) | Alle Interessenbekundungen für ein Baugrundstück der Gemeinde werden in eine Liste aufgenommen. |
| b) | Wenn ein freies Grundstück oder ein neues Baugebiet verfügbar ist, wird aus der Liste der Interessensbekundungen eine Liste der Bewerber erstellt. |
| c) | Diese Liste wird nach den im Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich beschlossenen Vergabekriterien nach Punkten abgearbeitet. |
| Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Hüttenberg (Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 11.04.2023, GVT 24.04.2023, HuF 22.05.2023) |
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Die Gemeindevertretung lehnt folgenden Beschluss ab:
Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP „Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Hüttenberg“ in den Haupt- und Finanzausschuss zurückzuverweisen.
Die Gemeindevertretung beschließt, die Regelung des § 22 Absatz 5 und 6 in den Verweis auf die Geschäftsordnung für die Ausschussberatung zu streichen.
Die Gemeindevertretung fasst den folgenden Beschluss zu § 10 der Geschäftsordnung:
Im Teil 3 der Tagesordnung kann jede Fraktion ein Beratungsthema im Rahmen einer Aktuellen Stunde anmelden. Die Beratungszeit für alle angemeldeten Themen ist auf insgesamt 60 Minuten begrenzt.
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss, den § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung wie folgt zu ergänzen:
Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung und ihre oder seine Stellvertreter oder Stellvertreterinnen und die Fraktionsvorsitzenden sind berechtigt, an den Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.