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's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 47/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Änderung der FRIEDHOFSSATZUNG

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. 1 S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBI. S. 915) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofsund

Bestattungsgesetzes (FBG) vom 05.07.2007 (GVBL. 1 S. 338, 534) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 (GVBI. 1 S. 381) hat die Gemeindevertretung der GemeindeHüttenberg am 31. Oktober 2022 für die Friedhöfe der Gemeinde Hüttenberg folgende

1. Änderung der FRIEDHOFSSATZUNG beschlossen:
1. Eingefügt werden

§ 14 Abs. 1 I) Memoriam Garten

(nur auf dem Friedhof Groß-Rechtenbach)

§ 15 Abs. 1 S. 4

Die Begründung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte in einer besonders ausgewiesenen gärtnerbetreuten Fläche (Memoriam Garten) erfolgt nur, wenn zuvor ein Vetrag zur Dauergrabpflege mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thürigen GmbH geschlossen wurde.

§ 23 Abs. 1 h) Memoriam Garten

§ 31 a Besondere Gestaltungsvorschriften Memoriam Garten

Unbenommen der Allgemeinen Gestaltungsvorschriften in § 31 wird in besonders ausgewiesenen gärtnerbetreuten Flächen (Memoriam Garten) die Grabpflege und das Setzen des Grabmals nur von der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH oder den von ihr beauftragten Unternehmen nach Maßgabe eines von ihr mit dem

Nutzungsberechtigten vereinbarten Treuhandvertrages vorgenommen, der auch die Grabgestaltung regelt.

2. Geändert wird (Korrektur) § 42 Satz 2.

Streiche „38" Setze „37"

3. Inkrafttreten

Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Hüttenberg, den 21. November 2022

gez.
Bürgermeister Christof Heller