Sie besitzen ein bebautes oder unbebautes Grundstück innerhalb der geschlossenen Ortslage an einer öffentlichen Straße?
Dann sind Sie verantwortlich für die Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte. Wenn es schneit oder friert, müssen Anlieger ihre Gehwege bis zu einer Breite von 1,50 m räumen und in voller Breite mit abstumpfenden Stoffen bestreuen. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg müssen sich die jeweils gegenüberliegenden Anlieger jährlich abwechseln.
Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mind. 1,25 m zu räumen und zu streuen. Auch die Fußgängerüberwege sind frei zu halten.
Diese Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr.
Bei Tauwetter müssen die Abflussrinnen vom Schnee freigehalten werden.
Eine genaue Darstellung der Räum- und Streupflichten finden Sie in der Straßenreinigungssatzung, die Sie auf der Homepage der Gemeinde einsehen können (http://huettenberg.de/rathaus-und-buergerservice/satzungen/). Bei Fragen steht Ihnen auch das Personal des Ordnungsamtes (06441/7006-0) gerne zur Verfügung.