Marburg, den 18.01.2024
Vorarbeiten auf Grundstücken; ortsübliche Bekanntmachung
Vorbereitung der Planung für das Vorhaben [28681] L3360 Radweg Wetzlar-Hüttenberg/Rechtenbach
Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, in den Orten Wetzlar und Hüttenberg zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben durchzuführen.
Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar:
Die betroffenen Grundstücke liegen in den Gemarkungen Wetzlar, Großrechtenbach und Hörnsheim; sie sind den Kartendarstellungen zu entnehmen. Die vorgesehenen Vorarbeiten erstrecken sich voraussichtlich auf alle Grundstücke, die sich auf den beigefügten Übersichtskarten innerhalb der dargestellten Umgrenzungen befinden. Private Gärten und eingefriedete Firmen-/Vereinsgrundstücke werden dabei i.d.R. nicht betreten.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Regierungspräsidium Gießen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei
Hessen Mobil, Dezernat Q4,
Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden,
schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Übersichtskarten: