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's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 5/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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5. Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Mai 2020 (GBl. S. 318), wird die Angabe „§87 des Bürgerlichen Gesetzbuches“ durch „§85 Abs. 1 und §87a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches“ ersetzt, hat die Gemeindevertretung am 29.01.2024 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

für die Gewerbesteuer

§ 2

Die vorstehenden Hebesätze gelten ab dem Haushaltsjahr 2024.

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Hüttenberg, den 30.01.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hüttenberg
gez. Oliver Hölz
Bürgermeister