Titel Logo
's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 50/2025
Informationen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweise zum Feuerwerk an Silvester

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar und nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, abgebrannt werden.

Gem. § 23 der 1. SprengV, ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (z.B. Reet- und Fachwerkhäusern) verboten.