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's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 51/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93)“ ersetzt, hat die Gemeindevertretung am 09.12.2024 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  — 382,62 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)  — 512 v.H.

2.

für die Gewerbesteuer  — 400 v.H.

§ 2

Die vorstehenden Hebesätze gelten ab dem Haushaltsjahr 2025.

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Hüttenberg, den 10.12.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hüttenberg
gez. Oliver Hölz
Bürgermeister