Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg hat beschlossen, Gemeindestraßen wie in dem Projekt „Spielstraße auf Zeit“, der Stadt Hemer in den Monaten April bis Oktober kostenlos für eine kostenlose Sondernutzung anzubieten.
Es soll Kindern bis 14 Jahren die Möglichkeit geben, „ihre Straße“ an einem Nachmittag als Spielraum zu entdecken.
Es kann z.B. ein Kindergeburtstag auf der gesperrten Straße gefeiert werden oder es tun sich einige Familien zusammen und die Kinder malen mit Kreide, machen Ball- und Hüpfspiele, spielen Fangen oder Verstecken.
Die Sondernutzung „Spielstraße auf Zeit“ kann für einen Wochentag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr beantragt werden.
Das Angebot „Spielstraße auf Zeit“ kann nur durch die Anlieger beantragt werden. Werbung in der Presse ist nicht zulässig. Der Verkauf von Speisen und Getränken auf öffentlichem Raum ist untersagt, und die Straße darf nur mit Kreide bemalt werden.
Aus verkehrstechnischen Gründen können nicht alle Straßen als „Spielstraße auf Zeit“ ausgewiesen werden. Landes- und Kreisstraßen, mit Linienverkehr und wichtige Erschließungsstraßen für die Wohngebiete sind ausgeschlossen. Baustellen sind zu berücksichtigen. Kranken- und Rettungsfahrzeuge müssen natürlich jederzeit durch die „Spielstraße“ fahren können.
Anlieger ist der Zugang zu ihren Grundstücken zu ermöglichen.
Der Antrag auf Erteilung einer sogenannten Sondernutzungserlaubnis kann formlos an der bis zwei Wochen vor dem gewünschten Termin an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hüttenberg, gerichtete werden. Für das Verfahren werden keine Kosten erhoben.
Wichtig ist dabei, dass eine Anwohnerin/ein Anwohner als verantwortliche Person benannt wird, an die anschließend auch die Erlaubnis adressiert wird. Die für die Straßensperrung notwendige Beschilderung wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt, muss aber selbst aufgestellt, unterhalten und abgebaut werden.
Die Nachbarschaft muss spätestens eine Woche vor dem Spielstraßentermin durch den Veranstalter über die Straßensperrung informiert werden.
Die Gemeinde Hüttenberg weist ausdrücklich darauf hin, dass die „Spielstraße auf Zeit“ keine gemeindliche Veranstaltung ist und die Gemeinde keinerlei Haftung übernimmt. Bei Schäden gelten privatrechtliche Regelungen. Die Erteilung der Erlaubnis steht daher unter dem Vorbehalt, dass der Veranstalter/die Veranstalterin eine sogenannte Veranstaltererklärung vorlegt, die Erklärungen zum Abschluss von Versicherungen beinhalten.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Planung einer Veranstaltung darüber beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde zu informieren (06441/7006-0).