Die angebotenen Förderaufrufe finden vom 08.02.2023 bis 22.03.2023 sowie vom 01.06.2023 bis 12.07.2023 statt.
| - | Planungskosten nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Leistungsphase 9, |
| - | Gebühren (z.B. Baugenehmigung), |
| - | Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen, |
| - | Neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 410 Euro netto, |
| - | Neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (z. B. Catering, Wareneinkauf), |
| - | Historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (z.B. Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird. |
| - | Gaststättenbetriebe, die Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro (Kleinst- und Kleinunternehmen) sind. |
| - | Pächterinnen und Pächter eines Gaststättenbetriebes sind zuwendungsberechtigt, sofern sie abweichend von VV Nr. 1.7.2 zu § 44 LHO im Besitz eines abgeschlossenen Nutzungsvertrages (z.B. Miet- oder Pachtvertrag) sind, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Laufzeit – abweichend von der Richtlinie - von mindestens 5 Jahren umfasst. |
Die Mindestinvestition beträgt 15.000 €, die Förderung 45% bis max. 200.000 € Zuschuss.
Alle weiteren Informationen und Voraussetzungen zum Programm und zur Antragstellung finden interessierte Betriebe unter: https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-2021-2023--560036
Den Leitfaden mit wichtigen Informationen und Tipps zur Antragstellung finden Interessierte unter https://huettenberg.de/online-service/formulare/#gewerbe .