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's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 7/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Veröffentlichung bzgl. Abgabe Wahlbriefe und Öffnungszeiten Wahlamt/Bürgerbüro

Bundestagswahl am 23.02.2025;

Öffnungszeiten des Wahlamtes sowie des Bürgerbüros (Rathaus in Rechtenbach);

Beantragung der Briefwahl (bzw. eines Wahlscheines)

1)

Das Wahlamt sowie das Bürgerbüro (Rathaus in Rechtenbach, Frankfurter Str. 49 - 51) sind am Wahltag und an den nachfolgend genannten Zeiten zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses wie folgt geöffnet:

Montag 17.02.2025

14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 18.02.2025

14:00 - 17:00 Uhr

Freitag, 21.02.2025

07.30 - 15:00 Uhr

Samstag, 22.02.2025

10.00 - 12.00 Uhr

Sonntag, 23.02.2025

08.00 - 15.00 Uhr

2)

Von Mittwoch, 19.02.2025, bis einschl. Freitag, 21.02.2025, können Anträge bzgl. der Briefwahl nur noch persönlich (bei Beantragung für Dritte mit Vollmacht) im Bürgerbüro (Rathaus in Rechtenbach, Frankfurter Str. 49 - 51) abgegeben werden.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hüttenberg
gez.
i.A. Reinl

Bundestagswahl am 23.02.2025;

Abgabe der Wahlbriefe

Briefwählerinnen und Briefwähler können die Wahlbriefe bis Sonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (Rathaus in Rechtenbach, Frankfurter Straße 49-51) einwerfen bzw. im dortigen Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (Freitag, 21.02.2025, 07:30 Uhr - 15:00 Uhr / Samstag, 22.02.2025, 10:00 - 12:00 Uhr / Sonntag, 23.02.2025, 08:00 - 15:00 Uhr) abgeben.

Briefwählerinnen und Briefwähler, die beabsichtigen, die Wahlbriefe mit der Post zu versenden, bitten wir darauf zu achten, ihre Sendungen frühzeitig postalisch aufzugeben. Diese müssen spätestens am Sonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein. Die Wahlvorstände der allgemeinen Wahlbezirke sind nicht berechtigt Wahlbriefe entgegenzunehmen.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hüttenberg
gez.
i.A. Reinl