| Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr | Sitzungsende: 21:19 Uhr |
| Wahl der Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Hüttenberg |
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Die Gemeindevertretung wählt Herrn Thomas Kaiser, Eichgasse 7, Hüttenberg, zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk für 5 Jahre.
Die Gemeindevertretung wählt Herrn Markus Reinhardt, Abendseite 22, Rechtenbach, zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Hüttenberg für 5 Jahre.
| Kenntnisnahme: Austausch und Umbau der Heizungsanlage in der Rosenstraße 4, 35625 Hüttenberg |
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Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 100 HGO Abs. 1 für die Ertüchtigung der Heizungsanlage in Höhe von 15.800 € (brutto) und die Mitteverschiebung zur Kenntnis.
| Kenntnisnahme: Außerplanmäßige Aufwendung zur Aktualisierung der Brandmeldeanlage in der Sporthalle Volpertshausen |
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Die Gemeindevertretung nimmt die außerplanmäßige Aufwendung, gemäß § 100 Abs. 1 HGO für die Maßnahme „Austausch der Brandmeldeanlage, Sporthalle Volpertshausen“ in Höhe von 25.190,21 € zur Kenntnis. Die Kompensation erfolgt durch die Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer.
| Wahl zum Bürgermeister: Beschluss über Gültigkeit der Wahl und Einsprüche (Wahlausschuss am 25.09.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt die Gültigkeit der Wahl des Bewerbers Oliver David Hölz zum Bürgermeister der Gemeinde Hüttenberg.
| Kapitalerhöhung der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH (nachfolgend "KEAM") (Antrag des Gemeindevorstandes vom 13.11.2023 |
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Die Gemeindevertretung stimmt der Erhöhung des Stammkapitals von 100.000 EUR auf 200.000 EUR durch Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Anpassung des Konsortialvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH sowie dem Verzicht auf den Erwerb neuer Geschäftsanteile zu. Der Anpassung des Konsortialvertrages auch zu den weiter dargestellten Themen wird zugestimmt.
Der Bürgermeister der Gemeinde Hüttenberg bzw. sein gesetzlicher Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, den Anteilserwerb umzusetzen und zur Umsetzung des Beschlusses einen Beauftragten gemäß Anlage B unter Befreiung von § 181 BGB zu bevollmächtigen, die notwendigen Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH zur Erhöhung des Stammkapitals und zum Verzicht auf den Erwerb neuer Anteile an der KEAM zu fassen und alle weiteren Schritte zur Umsetzung einschließlich einer Anpassung des Konsortialvertrages auch zu weiteren Themen in die Wege zu leiten.
| Einbringung Haushaltsplan 2024 nebst Anlagen (Antrag des Gemeindevorstandes vom 13.11.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der Haushaltssatzung 2024 nebst Anlagen zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
| 7. Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Hüttenberg (Antrag des Bürgermeisters vom 21.11.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt die Anpassung der Gebührensätze gemäß Gutachten der Firma Allevo Kommunalberatung. Demnach wird in der 7. Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Hüttenberg die Schmutzwassergebühr auf 2,80 €/m 3 und die Niederschlagswassergebühr auf 0,50 €/m 2 angepasst.
| Fortführung der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2024 (Antrag des Bürgermeisters vom 21.11.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP „Fortführung der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2024“ zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
| Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg Ortsteil Hüttenberg (Hochelheim) 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Junge Gräben" im Bereich "Wiesenstraße" hier: Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB (Antrag des Bürgermeisters vom 21.11.2023) |
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Die Gemeindevertretung fasst die nachfolgenden Beschlüsse:
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch)
| (1) | Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen des Verfahrens gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung |
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| (§ 1 Abs. 7 BauGB) beschlossen. |
| (2) | Die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Junge Gräben“ im Bereich „Wiesenstraße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 Hessische Gemeindeordnung, § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 91 Hessische Bauordnung als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. |
| (3) | Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt. |
| (4) | Der Gesamtflächennutzungsplan bzw. eine Teilfortschreibung ist im Zuge der Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hüttenberg gemäß |
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| § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Teilbereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Junge Gräben“ in Bereich „Wiesenstraße“ anzupassen. |
| Grundhafte Erneuerung der Weidenhäuser Straße im Bereich zwischen Hollerstück und Alte Gärtnerei sowie Fahrbahnverbesserung im Bereich zwischen Einmündung Alte Gärtnerei und Hessenstraße mit Erneuerung der Gewässerverrohrung bzw. des Regenwasserkanals im OT Rechtenbach hier: Überplanmäßige Ausgabe (Antrag des Bürgermeisters vom 21.11.2023) |
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| 1) | Die Gemeindevertretung beschließt, Mittel aus Investitionsnummer KANAL-0003 in Höhe von 100.000,- € (allgemeine Kanalbaumittel) und aus Investitionsnummer STR-000000 in Höhe von 70.000,- € (allgemeine Straßenbaumittel) für das Projekt Weidenhäuser Straße heranzuziehen. |
| 2) | Außerdem beschließt die Gemeindevertretung die Mittel aus Investitionsnummer STR-000000 |
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| 45.000,- € auf Kanal-0003 und 25.000,- € auf HESS_STR01 zu übertragen. |
| Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Sockels und der Fassade des Dorfgemeinschaftshauses Klein-Rechtenbach (Antrag des Bürgermeisters vom 21.11.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt die Sanierung des Sockels und der Fassade des Dorfgemeinschaftshauses Kleinrechtenbach. Der Gemeindevorstand wird mit der baulichen Umsetzung beauftragt.
| Einbringung Waldwirtschaftsplan 2024 (Antrag des Gemeindevorstandes vom 21.11.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt die von dem Ausschuss für Jugend, Soziales und Umwelt empfohlene Fassung des Waldwirtschaftsplanes 2024.
| Verbesserung der Verkehrssituation durch Querungshilfe an der Hauptstraße vor dem Sportzentrum im Ortsteil Hüttenberg (Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und SPD-Fraktion vom 13.02.2023, GVT 13.03.2023, BuV 03.07.2023 + 25.09.2023) |
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Die Gemeindevertretung beschließt, den Bau einer Querungshilfe durch den Gemeindevorstand prüfen zu lassen.