Der Hund ist für viele Menschen ein wichtiger Begleiter im Alltag. Wichtig ist, dass sich der Halter um das Tier kümmert. Dazu gehört viel Zeit, die man dem Hund widmet. Damit er auch von seinem Umfeld akzeptiert wird, ist es wichtig, dass gewisse Regeln, welche selbstverständlich sein sollten, eingehalten werden.
Auf vielen öffentlichen Wegen, Plätzen und Bürgersteigen tauchen die Hinterlassenschaften von Hunden auf und verunstalten unser Dorfbild. Besonders im Umfeld von öffentlichen Einrichtungen, insbesondere unseren Bürgerhäusern und Kinderspielplätzen hat Hundekot nichts zu suchen. Hundekot muss immer dort vom Hundehalter entfernt werden, wo sich Fußgänger aufhalten und wo Kinder Gefahr laufen, sich zu infizieren. Dies darf nicht passieren.
Zudem fühlen sich zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Gemeinde durch das Verhalten einiger Hundehalter und ihrer vierbeinigen Freunde belästigt, ja zum Teil gar angegriffen. Besonders die Angewohnheit einiger Hundebesitzer, die Hunde in den Ortschaften frei und unbeaufsichtigt herumlaufen zu lassen, wodurch gerade Kinder und ältere Menschen verängstigt werden, weckt immer wieder deren Unmut.
Fremdes Eigentum sollte für den Vierbeiner tabu sein. Die Unart, den Hund an Mauern oder in Vorgärten sein Geschäft verrichten zu lassen, wird leider von einigen Hundehaltern nicht unterbunden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei zum einen um ein unberechtigtes Betreten eines fremden Grundstückes handelt, zum anderen kann durch die Hinterlassenschaft eine Mauer bzw. ein angelegtes Beet beschädigt werden, was eine Sachbeschädigung darstellt.
Auch außerhalb der Ortslage müssen Hunde beaufsichtigt werden. Hier muss verhindert werden, dass Wildtiere und die Tiere auf der Weide nicht „gejagt“ werden. Der Stress wird die Tiere gesundheitlich gefährden; auch könnten Tiere ausbrechen. Die Angewohnheit, das „Stöckchen“ oder Spielbälle in eine Wiese zu werfen und durch seinen Hund apportieren zu lassen, ist zwar ein schönes Spiel, aber wenn Stöcke und Spielbälle verloren gehen, können Tiere, die diese Spielbälle fressen, krank werden oder Stöcke, die ins Mähwerk geraten, große Sachschäden verursachen. Deshalb unsere Bitte an alle Hundehalter, ihren Hund an die Leine zu nehmen und auf keinen Fall alleine laufen zu lassen.
Um Konfliktsituationen dieser Art zu vermeiden, haben wir in der Vergangenheit auf zehn Regeln hingewiesen. Wenn diese einfachen Regeln beherzigt werden, ist ein Miteinander von Hund und Mensch möglich:
Wer diese Regeln nicht beachtet, muss damit rechnen, dass Schäden durch vernachlässigte Aufsicht bzw. Unterlassung der Aufsicht mit zivilrechtlichen Klagen oder gar mit Strafanzeige geahndet werden. Bellen, Anspringen oder sogar Beißen ist kein Kavaliersdelikt.
PS: Hundekotbeutel gibt es kostenlos im Rathaus oder über unsere Ortsvorsteher/innen!