Titel Logo
Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kalbach

Bebauungsplan „Bornhecke“ im Ortsteil Mittelkalbach

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat in ihrer Sitzung am 17. März 2023 über die Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB beraten und den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Bornhecke“ im Ortsteil Mittelkalbach gebilligt.

Aufgrund der Stellungnahme des RP Kassel, Dez. Regionalplanung / Bauleitplanung bezüglich der Größe des Geltungsbereiches ist die geplante Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB nicht möglich. Die Gemeindevertretung hat im Zuge der der o.g. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der bereits durchgeführten Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB, die Änderung des Verfahrens beschlossen sowie die Durchführung einer formellen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs 2. BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nun im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von rd. 3,56 ha umfasst die Flurstücke 121/2 und 123/10 komplett sowie die Flurstücke 121/1, 123/11, 37/1, 38,1, 39/1 und 33 teilweise, der Flur 4, Gemarkung Mittelkalbach.

Der Geltungsbereich ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.

hier: räumlicher Geltungsbereich, Plan genordet, ohne Maßstab

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (formelle Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen der Entwurf des Bebauungsplans „Bornhecke“ im OT Mittelkalbach einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen zur Information in der Zeit von

Montag, den 27.03.2023 bis einschließlich Freitag, den 28.04.2023

im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach aus und werden während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:

Mo - Fr

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mo & Fr

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mi

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Der Planentwurf sowie alle wichtigen Informationen und Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die lnternetportale_

Gemeinde Kalbach:

www.gemeinde-kalbach.de

Land Hessen:

www.bauleitplanung.hessen.de

Büro KH Planwerk GmbH

https://www.kh-planwerk.de/aktuelles

gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

-

Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB u.a. die Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt und Artenschutz, Landschaft, Schutzgebiete, Natura-2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope und Lebensraumtypen, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

-

Folgende umweltrelevante Stellungnahmen liegen vor, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen sind:

  • RP Kassel. Regionalplanung, Bauleitplanung (20.12.2022): Hinweise zur Verfahrensart
  • RP Kassel, FD Gewässerschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (12.12.2022): Hinweise zu Wasserschutzgebieten, oberirdischen Gewässern/Quellen, Bodenschutz sowie Altlasten
  • RP Kassel, Immissionsschutz (20.05.2022): Hinweise zum Immissionsschutz
  • RP Kassel, Regionalplanung, Bau- und Wohnungswesen (16.12.2022): Hinweise zur Beplanung von Außenbereichen
  • RP Kassel, Bergaufsicht (21.11.2022): Hinweis das keine Belange des Bergbaus entgegenstehen.
  • RP Kassel, Forsten, Jagd (10.11.2022): Hinweis das keine Belange entgegenstehen.
  • RP Kassel, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (10.11.2022): Hinweise zum angrenzenden Fließgewässer und Gewässerschutz
  • LK Fulda, Gesamtstellungnahme (15.12.2022): Hinweise, Anregungen der Bauaufsicht, FD Natur und Landschaft, FD Gefahrenabwehr, FD Boden und Wasserschutz

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH übertragen worden sind.

Die Bekanntmachung erfolgt am 17.03.2023 zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.de.

Kalbach, 17. März 2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach

Mark Bagus

Bürgermeister