Im Bürgerhaus Mittelkalbach sind bei Faschingsveranstaltungen diverse Kleidungsstücke und Kostümgegenstände liegengeblieben. Diese können in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
Da es sich um eine größere Menge handelt, werden die Stücke hier nicht einzeln aufgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro.
(§ 973 BGB bestimmt eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten).