Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach §4 Abs. 1 BauGB für die nachfolgend aufgeführte Bauleitplanung:
Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans
Aufstellung des Bebauungsplans „Tiny-House-Siedlung“ im OT Heubach
Die Gemeindevertretung hat am 28.11.2024 die Aufstellung sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange der oben genannten Bauleitplanung beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht. Die Bauleitplanungen werden im Parallelverfahren durchgeführt.
Ein Gelände am Rand der Ortslage Heubachs soll mit Tiny-Häusern und angeschlossener PV-Energieversorgung bebaut werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist Voraussetzung für die Aufstellung des für das Projekt erforderlichen Bebauungsplans.
Das Plangebiet schließt südöstlich an die Ortslage Heubachs an. Der Geltungsbereich ist aus Folgender Abbildung ersichtlich. Betroffen sind in der Gemarkung Heubach, Flur 1, die Flurstücke 124 und 125/1 teilweise mit ca. 3.770 m2 Größe.
Die Bauleitplanung kann im Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
eingesehen werden, sofern nicht ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag betroffen ist. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
| Dienststunden: | |
| Montag bis Freitag | 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Montag und Donnerstag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mi | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.
Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Kalbach unter oliver.kottik@kalbach.de vorgebracht werden.
Die ausgelegten Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Kalbach, den 14. März 2025