Alters- und Ehejubiläen dürfen ab dem neuen Jahr 2025 leider nicht mehr ohne vorherige schriftliche Einwilligung veröffentlicht werden. Ohne ihre vorherige Einwilligung dürfen wir Sie, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr im gemeindlichen Mitteilungsblatt erwähnen.
Veröffentlicht wurden in der Vergangenheit Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag in 5er Schritten sowie jeder auf den 100sten Geburtstag folgende sowie Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag.
Falls Sie weiterhin eine Veröffentlichung wünschen, lassen Sie uns bitte das angefügte Formular ausgefüllt und unterschrieben zukommen.
Die Verarbeitung Ihrer Daten versteht sich im Erheben, Speichern und Bearbeiten sowie der Übermittlung an die LINUS WITTICH Medien KG in Herbstein oder andere an der Produktion/Veröffentlichung des gemeindlichen Mitteilungsblattes Beteiligte.
Selbstverständlich können Sie jederzeit ohne eine Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruch Gebrauch machen und Ihre erteilte Einwilligung für die Zukunft widerrufen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung zu den angegebenen Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!