Gemäß § 62 (5) HGO in Verbindung mit § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach wird nachfolgend die Niederschrift (Tagesordnung und Beschlüsse) über die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 18.02.2026 bekannt gemacht.
| Sitzungsort: | Rathaus Mittelkalbach, Sitzungszimmer |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 20:45 Uhr |
Mitglieder des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7
Müller, Martin (BfK) – Vorsitzender
Alt, Dietmar (CDU)
Faust, Gregor (CDU)
Scheich, Thomas (CDU)
Ickler, Ewald (SPD)
Stey, Werner (SPD)
Lingnau, Uwe (BfK)
Bagus, Mark – Bürgermeister
Hackenberg, Markus – 1. Beigeordneter
Rensch, Hugo – Beigeordneter
Schneider, Matthias – Beigeordneter
Müller, Gerhard (SPD) – Vorsitzender der Gemeindevertretung
Kohlhepp, Tobias – MA Bauverwaltung
Schleicher, Sandra – ALn Hauptverwaltung & Schriftführung
Referenten:
Wagner, Thomas – TenneT TSO GmbH, Bayreuth
Traud, David – Pietät Traud, Kalbach
Wienröder, Carsten – Büro Stadt, Land, Regional Eichenzell
Öffentliche Sitzung
| 1. | Wechselstromleitung P43 Fulda-Main im Abschnitt B; Vorstellung Trassenverlauf | ||
| 2. | Bauleitplanung | ||
| 2.1 | 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach und Bebauungsplan "Bestattungen am Wald" im OT Niederkalbach; Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss | (27/2026) |
| 2.2 | 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach und Bebauungsplan "Keltereibetrieb" im OT Uttrichshausen; Abwägungsbeschluss | (35/2026) |
| 2.3 | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Kirschenäcker“ im OT Uttrichshausen; Abwägungsbeschluss | (28/2026) |
| 3. | Anfragen & Mitteilungen | ||
Vorsitzender Martin Müller eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft beschlussfähig ist.
Bürgermeister Mark Bagus beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach und Bebauungsplan "Keltereibetrieb" im OT Uttrichshausen; Abwägungsbeschluss“. Der TOP soll unter 2.2. behandelt werden.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Öffentliche Sitzung
| 2. | Bauleitplanung |
| 2.1 | 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach und Bebauungsplan "Bestattungen am Wald" im OT Niederkalbach;Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss |
Herr Traud von der Pietät Traud stellt das angedachte Bestattungskonzept vor und beantwortet Verständnisfragen aus den Reihen der Sitzungsteilnehmer.
Die Aufstellung der 57. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Niederkalbach gemäß § 2 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs.1, BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, wird beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Bestattungen am Wald“ im Ortsteil Niederkalbach gemäß § 2 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs.1, BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, wird beschlossen.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Baurechtsschaffung stehen, sind vom Antragsteller zu tragen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 2.2 | 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach und Bebauungsplan "Keltereibetrieb" im OT Uttrichshausen;Abwägungsbeschluss |
Herr Wienröder vom Büro Stadt, Land, Regional aus Eichenzell erläutert den Sachverhalt und beantwortet Verständnisfragen aus den Reihen der Sitzungsteilnehmer.
| 1. | Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zur 56. ‚Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zu Kenntnis genommen und abgewogen. |
| Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros Wienröder Stadt Land Regional, Odilienstr. 8a, 36124 Eichenzell vom 17.02.2026 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eigegangen sind, wird zugestimmt. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(2) BauGB sind durchzuführen. |
| Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kalbach beschlossen. |
| 2. | Für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Keltereibetrieb“ wird der Auswertung der Stellungnahmen vom 01.02.2026 aus dem Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3+4 (1) BauGB zugestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(2) BauGB sind durchzuführen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 1. | Wechselstromleitung P43 Fulda-Main im Abschnitt B;Vorstellung Trassenverlauf |
Herr Wagner von der TenneT TSO GmbH stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation den Trassenverlauf durch das Gemeindegebiet im Zuge des Planfeststellungsverfahrens vor. Verständnisfragen aus den Reihen der Sitzungsteilnehmer werden beantwortet.
| 2.3 | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Kirschenäcker“ im OT Uttrichshausen;Abwägungsbeschluss | |
| (1) | Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zu Kenntnis genommen und abgewogen. |
| Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk GmbH, Bergstraße 8 in 36100 Petersberg vom 16.02.2026 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, wird zugestimmt. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kalbach beschlossen. |
| (2) | Aufgrund der Stellungnahme des RP Kassel, Regionalplanung wird das Verfahren zur 1 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 als Normal-/Regelverfahren fortgeführt. Die hier bereits durchgeführte Bürger- und Behördenbeteiligung wird als frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3,4 Abs.1 BauGB angerechnet und es erfolgt nach Einarbeitung der Hinwies und Anregungen aus den bereits eingegangenen Stellungnahmen eine formelle Beteiligung gemä0 §§ 3, 4 Abs.2 BauGB. |
| Der vorliegende Entwurfsplan der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „GE - Kirschenäcker“ im OT Uttrichshausen wird gebilligt. |
| Zur Fortführung der Änderung des Bebauungsplans im Normalverfahren mit Anpassung der Begründung und Erstellung eines Umweltberichtes wird entsprechend der Abwägung beschlossen. Ebenso beschlossen wird die Durchführung der formellen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3,4 Abs.2 BauGB. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 3. | Anfragen & Mitteilungen |
Bürgermeister Mark Bagus informiert zum Sachstand:
Vorsitzender Martin Müller schließt die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 20:45 Uhr und bedankt sich für die Teilnahme.
Kalbach, 13.03.2026
| Vorsitzender des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft |
| Für die Richtigkeit
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| gez. |
| gez. |
| Martin Müller | -Dienstsiegel- | Mark Bagus Bürgermeister |