Das Land Hessen hat mit Blick auf die gestiegenen Energiekosten ein Förderprogramm aufgesetzt. Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden.
Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden. Eine Beantragung hierfür ist nur im Zeitraum vom 01.03.2023 bis 31.05.2024 möglich. Anträge sind nur zulässig, wenn eine Antragsberechtigung auf Bundesebene für entsprechende Hilfsprogramme ausgeschlossen ist.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://hessen.de/presse/vereine-koennen-hilfe-zum-ausgleich-von-energie-mehrkosten-beantragen
Der Antrag ist vom Vorstand des Vereins nach § 26 BGB zu unterzeichnen und ausschließlich in digitaler Form über die Online-Antragsschnittstelle (https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe) oder dem jeweils fachlich zuständigen Ressorts einzureichen.
| Verein | Antrag stellen bei … |
| Sportvereine | Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport |
| Kulturvereine | Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst |
| Schulfördervereine | Hessisches Kultusministerium |
Die Förderrichtline finden Sie auf unserer Homepage der Gemeinde Kalbach unter „Aktuelles aus dem Rathaus“.