- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB-
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat in Ihrer Sitzung am 14.07.2022 den Beschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes im OT Mittelkalbach gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB bekannt gegeben. Des Weiteren wurde in der Sitzung am 14.07.2022 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange §4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Planziel der 53. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf (Sonderbauflächen) im Sinne § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung, am Ortrand des Ortsteils Mittelkalbach, um planungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen für die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Kindergarten im Zuge der konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan „KITA Im Weinfeld“, OT Mittelkalbach).
Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird hier im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „KITA Im Weinfeld“ auch die 53. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans eingeleitet (§8 Abs. 3 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mittelkalbach entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „KITA Im Weinfeld“ und befindet sich am nördlichen Ortsrand von Mittelkalbach an der Hessenstraße. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 2, Flur 17 der Gemarkung Mittelkalbach mit einer Größe von 7.199 m³ (0,72 ha). Der Änderungsbereich ist anliegenden Abbildung zu entnehmen.
Die Aufstellung der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Im Rahmen der Verfahren ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Vorentwurf zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Mittelkalbach einschließlich der Begründung öffentlich zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 03.04.2023 bis einschließlich 08.05.2023
im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach aus und wird während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:
| Mo - Fr | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mo & Fr | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Mi | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Die Unterlagen der 53. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Mittelkalbach können während der Auslegungsfrist auch über die Internetportale:
| Gemeinde Kalbach: | www.gemeinde-kalbach.de |
| Land Hessen: | www.bauleitplanung.hessen.de |
| Büro KH Planwerk GmbH |
gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Kalbach oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.
Hinweis:
Die Bekanntmachung erfolgt am 24.03.2023 zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.
hier: räumlicher Geltungsbereich der 53. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) OT Mittelkalbach, Plan genordet, ohne Maßstab
Kalbach, 24. März 2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Kalbach
Mark Bagus
Bürgermeister