Auf Gehwegen und Straßen überhängende Äste und Sträucher sind immer wieder ein Ärgernis. Gerade Eltern mit Kinderwagen und die Kinder selbst sind oft gezwungen, den Gehweg zu verlassen, weil Strauchwerk und Äste die Benutzung des Gehweges nicht zulassen. Dies betrifft weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger mit Beeinträchtigung, besonders Seniorinnen und Senioren mit Gehhilfe, Rollator oder Rollstuhl.
Wir weisen deshalb alle Grundstücksbesitzer darauf hin, dass Fuß- und Gehwege in voller Breite dem Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen müssen. Auch kann man immer wieder beobachten, dass die Straßenlampen und wichtige Verkehrsschilder eingewachsen sind bzw. verdeckt werden.
Wir appellieren an alle Grundstückseigentümer: Schneiden Sie bitte Ihre Sträucher, Hecken und Bäume bis an die Grundstücksgrenze zurück. Sorgen Sie vor allem durch ständigen Rückschnitt auch dafür, dass Beeinträchtigungen der genannten Art erst gar nicht entstehen können. Gleiches gilt für angrenzende Wirtschaftswege. Hier wurde wiederholt festgestellt, dass diese durch Hecken- und Strauchbewuchs nicht in voller Breite nutzbar sind. Wirtschaftswege sind unter anderem für landwirtschaftliche Fahrzeuge vorgesehen und freizuhalten, ebenso für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge.
Darüber hinaus sind Grundstückseigentümer und -besitzer verpflichtet, den Gehweg, die Rinne und die Hälfte der Fahrbahn entlang ihres Grundstücks sauber zu halten und von Unkraut zu befreien.
Das Schnittgut kann am Wertstoffhof der Gemeinde Kalbach (Kreisabfalldeponie Büchenberger Straße) abgegeben werden. Weiterhin wird im Herbst wieder eine Schredderaktion für Privathaushalte angeboten.