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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Protokoll der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Heubach

Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Heubach fand am Mittwoch, den 22. März 2023, um 19:30 Uhr im Landgashof Jäger, Neuweg 2, statt.

Tagesordnung und Beschlüsse:
Zu Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung und Begrüßung:

Der Jagdvorstand eröffnete die Versammlung um 19:40 Uhr und stellte fest, dass die Bekanntmachung der Versammlung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kalbach ordnungsgemäß erfolgt ist.

Nach der langen Zeit des Ausfalles durch die Pandemie findet eine Jahreshaupt-versammlung endlich mal wieder im Rahmen einer öffentlichen Versammlung statt. Es freut mich sehr euch alle wieder mal persönlich begrüßen zu dürfen nach dieser langen fast kontaktlosen Zeit.

Erstmalig mussten während der Pandemie Beschlussfassungen durch schriftliche Abstimmungen erfolgen. Wichtige Beschlüsse für uns, weil der alte Jagdpachtvertrag in dieser Zeit zum 31.03.2021 ausgelaufen wäre. Es musste deshalb sichergestellt werden, dass der bestehende Jagdpachtvertrag um zwei Jahre verlängert wird, damit eine ordnungsgemäße Bejagung des Jagdbezirks gewährleistet ist.

Nach Rücksprache mit der unteren Jagdbehörde des Landkreises Fulda war es gesetzlich möglich den bestehenden Pachtvertrag, um weitere zwei Jahre zu verlängern, wenn die bisherigen Pächter der Regelung zustimmen könnten. Das Einverständnis der Pächter wurde eingeholt. Im nächsten Schritt wurden die Jagdgenossen angeschrieben, um ihr Votum bis zum 05. März 2021 abzugeben.

Abgefragt wurde, ob die Jagdgenossen der Verlängerung des Pachtvertrages um weitere zwei Jahre zustimmen würden. Ergebnis der Befragung war: Von den 140 möglichen, haben 89 stimmberechtigte folgendes Votum abgegeben:

Es stimmten 88 Jagdgenossen zu. Ein Genosse enthielt sich der Stimme.

Der notwendige 1. Nachtrag zum Pachtvertrag wurde am 10. März 2021 von allen drei Pächtern und dem Jagdvorstand unterzeichnet. Die untere Jagdbehörde hat diesen 1. Nachtrag vom 10.03.2021 am 23.04.2021 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 2: Feststellung zur Beschlussfähigkeit:

Die Beschlussfähigkeit der Versammlung ist nach der Satzung gegeben, wenn 1/10 der Genossen, also mindestens 14 Genossen anwesend sind oder vertreten werden.

Nachdem die Anwesenheitsliste fertiggestellt war, wurde bekanntgegeben, dass 36 Jagdgenossen bzw. deren Vertreter, mit einer Grundfläche von 362,38 Ha. anwesend sind.

Tagesordnungspunkt 3: Kassenbericht:

Der Kassenbericht erstreckt sich coronabedingt über den Zeitraum vom 01.03.2018 bis zum 28.12.2022. Vom Jagdvorstand wurde ein ausführlicher Bericht abgegeben, der die Einnahmen und Ausgaben des Zeitraumes betraf.

Die größten Ausgabepositionen wurden nochmal genannt. Das waren die Mittel der Genossenschaft von rd. 5.200,00 EUR für die Sicherung der Quellen und die Arbeiten an der Zisterne und Zapfstelle im Unterdorf die bereitgestellt wurden. Sowie der 50%ige Anteil der Jagdgenossenschaft von 23.856,40 EUR der für den Ausbau der Steilstrecke des Sparhofer Weges bereitgestellt wurde.

Weitere Nachfragen zum Kassenbericht gab es nicht, so dass der Bericht der Kassenprüfer aufgerufen wurde.

Tagesordnungspunkt 4: Bericht der Kassenprüfer

Die Kasse wurde vom Genossenschaftsausschuss, bestehend aus Walter Bernhardt, Michael Brell und Dieter Müller, am 28.12.2022 geprüft. Für den Genossenschaftsausschuss gibt Michael Brell den Prüfbericht ab:

Er bescheinigte dem Jagdvorstand eine ordnungsgemäße und ordentliche Buchführung.

Tagesordnungspunkt 5: Entlastung des Vorstandes

Aus der Versammlung heraus stelle Matthias Jehn den Antrag auf Entlastung des Jagdvorstandes.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag auf Entlastung stimmten 35 Jagdgenossen bzw. deren Vertreter bei der Enthaltung des Jagdvorstandes.

Tagesordnungspunkt 6: Nachträgliche Beschlussfassung über die Verlängerung des Jagdpachtvertrages bis zum 31.03.2023 hier: I. Nachtrag zum Jagdpachtvertrag vom 10. Februar 2011:

Zu diesem anstehenden Beschluss im Vorab ein paar Erläuterungen. Bereits unter dem Tagesordnungspunkt 1 erwähnte ich, dass die Jagdgenossenschaft Heubach aufgefordert wurde, den zum 31.03.2021 auslaufenden Jagdpachtvertrag zu verlängern, um eine ordnungsgemäße Bejagung des Jagdbezirkes sicherzustellen. Deshalb wurde zwar zunächst ein Verfahren zugelassen, dass über ein schriftliches Votum den Jagdvorstand ermächtigte eine Jagdpachtverlängerung bis zum 31.03.2023 vertraglich zu regeln. Von den insgesamt 140 Jagdgenossen gaben 89 Jagdgenossen ihre Stimme ab.

88 Jagdgenossen stimmten der Verlängerung bei einer Enthaltung zu.

Leider sieht aber die Gesetzgebung im Jagdrecht keine Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen vor. Das Jagdrecht basiert nur auf Beschlüssen, die einer öffentlichen Sitzung gefasst werden. Also muss in einer öffentlichen Sitzung der Beschluss nachträglich nochmal gebilligt werden. Das ist die wahre deutsche Gründlichkeit.

Wer der Beschlussfassung über die Verlängerung des Jagdpachtvertrages bis zum 31.03.2023 und somit dem 1. Nachtrag zum Jagdpachtvertrag vom 10. Februar 2011 nachträglich auch seine Zustimmung in der Öffentlichkeit geben kann, den bitte ich um das Handzeichen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 35 Jagdgenossen mit 358,21 Ha. Enthaltungen 1 Jagdgenosse mit 4,17 Ha.

Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über den Antrag auf Jagdpachtverlängerung vom 30.02.2020 bis zum 31.03.2033 mit der Anpassung des Pachtpreises und der Aufnahme neuer örtlicher Pächter.

Hier: II. Nachtrag zum ursprünglichen Jagdpachtvertrag vom 08.03.2000, zuletzt geändert mit dem 1. Nachtrag vom 10.02.2011, soll mit den nachgenannten Änderungen beschlossen werden,

Bei den Pächtern scheidet Gerhard Klüh zum 31.03.2023 aus.

Pächter sind die bisherigen Pächter Ingolf Büker und Reinhold Jäger sowie die neu vorgeschlagenen Jägern Alexander Becker und Michael Will.

Der § 4.1. des v. g. Pachtvertrages wird dahingehend geändert, dass die Pachtzeit am 31.03.2033 endet.

Der § 5.1. des v. g. Pachtvertrages wird dahingehend abgeändert, dass der Pachtzins ab dem 01.04.2023 jährlich 4.000,00 EUR beträgt.

Außerdem werden folgende Änderungen vereinbart:

Die übrigen Jagdpachtvertragsbestandteile bleiben unverändert.

Die Vorlage für den II. Nachtrag wird Bestandteil des Beschlusses!

Der Jagdvorstand bat die möglichen künftigen Pächter den Saal zu verlassen, um eine Abstimmung per Akklamation durchführen zu können. Die drei Pächter, die auch Jagdgenossen sind, mit einer Grundfläche von 31,88 Ha, nahmen an der Beschlussfassung nicht teil.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 32 Jagdgenossen mit 324,52 Ha.; 1 Enthaltung mit 5,98 Ha.

Tagesordnungspunkt 8: Verschiedenes:

Der Jagdvorstand schlägt vor weitere Mittel für die Erweiterung der Zisterne/n im Unterdorf zur Verfügung zu stellen:

Durch die Klimaveränderungen, die deutlich überall sichtbar werden, sollten wir unsere noch vorhandenen Quellen und deren Wasser nutzen, um genügend Löschwasser bereitzustellen und der Landwirtschaft für die Viehtränken ausreichend Wasser zur Verfügung zu stellen.

Natürlich soll auch Wasser, wenn es für die v. g. Zwecke nicht vordringlich benötigt wird auch für den heimischen Garten und ähnliches zur Verfügung stehen. Sodass jeder Heubacher davon profitieren kann.

Nach dem uns vorliegendem Angebot für die 10 cbm Zisterne gehen wir davon aus, dass für die Maßnahme Kosten in Höhe von rd. 4.500,00 EUR anfallen werden.

Das Vorhaben wurde zur Abstimmung gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 36 Jagdgenossen mit einer Grundfläche von 362,38 Ha.

Es gab keine Gegenstimmen und Enthaltungen.

Abschließend möchte ich nochmal die Gelegenheit nutzen, um mich bei meinen Nachbarn der Familie Müller/Gerres ganz herzlich zu bedanken, die immer den Maßnahmen der Genossenschaft aufgeschlossen gegenüberstehen und sogar dafür ihr Grundstück zur Verfügung stellen. Auch hervorzuheben ist, dass man auch zwei Sandsteine für die zweite Zapfstelle zur Verfügung stellte. Sicherlich nicht selbstverständlich.

Herzlichen Dank dafür.

Ein großes Ärgernis für alle Jagdgenossen war und ist die derzeitige Befahrung des Sparhofer Weges für das die Jagdgenossenschaft viel Geld als Zuschuss zur Verfügung stellte:

Die Gemeinde Kalbach hat Sperrschilder aufgestellt, für die Tonnage wird ein Verbot für die Fahrzeuge über 3,5 To. ausgesprochen. Eine Ausnahme gibt es nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Viele halten sich nicht daran und befahren den Weg mit schweren LKW´s, um ihn als Abfuhrweg oder als kürzeste Verbindungen zu Baustellen zu nutzen. Der Weg ist für diese Tonnage gar nicht ausgelegt. Aber das stört scheinbar niemand. Deshalb bitten wir alle Heubacher, die LKW´s auf diesem Abschnitt sehen, notiert das Datum Uhrzeit, das Kennzeichen, macht ein Foto mit dem Handy, damit die Befahrung dokumentiert wird

und leitet das an das Ordnungsamt der Gemeinde weiter oder stellt es dem Jagdvorstand zur Verfügung. Er wird es an die zuständigen Mitarbeiter der Gemeinde aushändigen.

Es ist eine Schande, wie aus Profitgier das öffentliche Wegenetz mutwillig zerstört wird.

Aus der Versammlung heraus wurden keine weiteren Anfragen gestellt, so dass der Jagdvorstand die Versammlung um 20:35 Uhr schloss.

Das vorgenannte Protokoll liegt zusätzlich beim Jagdvorstand Günter Krack, Kothener Straße 2a, 36148 Kalbach Ortsteil Heubach zur Einsichtnahme der Jagdgenossen bis einschließlich 15. April 2023 öffentlich aus.

Kalbach, den 22. März 2023

Günter Krack

-Jagdvorstand-