Angesichts der zunehmenden Nachfrage nach Patientenverfügungen möchte ich hier erneut darauf hinweisen:
Ein plötzlicher Unfall oder Schlaganfall kann die Situation entstehen lassen, dass die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Behandlungswünsche zu äußern:
Möchte man beispielsweise künstlich am Leben erhalten werden oder den Wunsch äußern, zu Hause zu sterben?
Ist eine Schmerztherapie akzeptabel, selbst wenn sie das Leben verkürzen könnte?
Für manche Menschen ist es wichtig, dass bei fehlender Aussicht auf Besserung schwerster geistiger oder körperlicher Schäden auf intensive technische medizinische Maßnahmen verzichtet wird. Künstliche Lebensverlängerung kann als unzumutbare Belastung wahrgenommen werden und dem Sterben in Würde entgegenstehen.
In solchen Situationen ist der Patientenwille ausschlaggebend für das ärztliche Handeln und die Entscheidungsfindung. Ohne eine Patientenverfügung bleibt dem Arzt nur die Möglichkeit, in Absprache mit den Angehörigen den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln, was oft mit großen Schwierigkeiten verbunden ist.
Für den behandelnden Arzt gilt hierbei die Devise: Im Zweifelsfall für das Leben.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Wir wünschen allen ein frohes Osterfest – Ihr Team der Seniorenbeauftragten.
250 ml – Milch
80 g Butter
500 g Mehl
80 g Zucker
1 TL Zitronenabrieb
1 P Salz
½ Würfel frische Hefe
50 g Mandelstifte
100 g Rosinen
1 Ei
1Eßl. Milch
Etwas Hagelzucker
Hefeteig herstellen, mit Knethaken zu einem glatten Teig kneten, 45 Min. zugedeckt ruhen lassen.
Teig auf leicht bemehlter Arbeitsfläche durchkneten und zu einem Laib formen.
Auf ein mit Backpapier belegtes Blech legen und zugedeckt 30 Min. ruhen lassen.
Backofen auf 180° vorheizen, Oberfläche des Laibs kreuzartig einschneiden, Ei und Milch verquirlen, Brot damit bestreichen und mit Hagelzucker bestreuen.
ca. 30 Minuten backen.
Frohe Ostern wünscht Euch allen Ursula Wagner, Heubach