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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmäler auf den Friedhöfen der Gemeinde Kalbach

Gemäß § 35 der Friedhofsordnung der Gemeinde Kalbach vom 31. März 2009, veröffentlicht am 9. April 2009, sind die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstellen auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.

Die Gemeinde Kalbach kontrolliert die Grabmäler auf den Friedhöfen im Gemeindebezirk auf

  • die Standfestigkeit der Grabsteine,
  • eventuelle Absackungen,
  • die Umrandung mit Platten auf Unebenheiten, Lockerungen, Setzungen und Bruchstellen sowie den
  • allgemeinen Pflegezustand.

Jene Grabmäler, bei denen die aufgeführten Mängel festgestellt werden, stellen eine Unfallgefahr dar. In nächster Zeit werden nicht beseitigte Mängel durch die Gemeinde Kalbach erfasst und die betroffenen Grabstätten durch einen entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet.

Die Inhaber und Nutzungsberechtigten der gekennzeichneten Grabmäler werden gebeten, unverzüglich fachgerecht die festgestellten Mängel zu beheben oder beheben zu lassen. Bitte informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber, sobald dies geschehen ist.

Die Gemeinde Kalbach wird Mitte Juni eine Nachkontrolle durchführen. Sollten bis dahin die Mängel an den erfassten Grabmälern nicht beseitigt sein, sieht sich die Gemeinde gezwungen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und die beanstandeten Grabmäler kostenpflichtig vorläufig zu sichern oder zu entfernen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Kalbach, Frau Diana Leibold, Tel: 06655 9654 - 14 oder per Mail: diana.leibold@kalbach.de

Kalbach, den 28. März 2025

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Kalbach

Mark Bagus

Bürgermeister