Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat in ihrer Sitzung am 03.07.2025 die Aufstellung der oben genannten Bauleitplanungen beschlossen.
Da die Bauleitplanung im Regelverfahren aufgestellt wird, ist ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchzuführen. An die im September bis Oktober 2025 durchgeführte frühzeitige Beteiligung schließt sich die öffentliche Auslegung an.
Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung umfasst in der Gemakrung Uttrichshausen Flur 4, das Flurstück 45 mit ca. 1,08 ha Fläche und ist aus folgender Abbildung ersichtlich:
Planungsziel
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Kelterei" sowie der 56. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die betriebliche Erweiterung der ortsansässigen Kelterei am Standort Uttrichshausen geschaffen werden. Ziel ist die Sicherung einer funktional gebundenen, standortnahen Entwicklung durch die Errichtung einer Abfüllanlage bei gleichzeitiger Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und der Berücksichtigung der umweltfachlichen Belange.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Entwürfe der Bauleitplanungen einschließlich Begründung, Umweltberichte, umweltbezogenen Unterlagen und dem Inhalt dieser Bekanntmachung können in der Zeit vom
30.03.2026 bis einschl. 30.04.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter dem Link
https://www.gemeinde-kalbach.de/
eingesehen und heruntergeladen werden. Zeitgleich sind die Unterlagen über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen verlinkt:
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.
Zudem liegen die Unterlagen zusätzlich in Papierform in der Gemeindeverwaltung Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt.
Während der Zeit der Veröffentlichung und Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.
Stellungnahmen sind bevorzugt per E-Mail an beteiligung@slrwienroeder.de unter Angabe des Betreffs „BP-Kelterei" zu übersenden.
Darüber hinaus können Stellungnahmen zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde während der allgemeinen Öffnungszeiten oder auf dem Postweg an Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung zu den Bauleitplänen unberücksichtigt bleiben können.
Umweltbelange
Für die Bauleitplanungen wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde Kalbach wesentliche umweltbezogene Unterlagen und Stellungnahmen vor:
Boden
Wasser
Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Fläche
Klima und Luft
Landschaftsbild
Mensch und menschliche Gesundheit
Hinweis zum Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Kalbach, 27.03.2026
Mark Bagus
Bürgermeister