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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Kalbach - Aufstellung des Bebauungsplans „Bestattungen am Wald“, Ortsteil Niederkalbach

Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung

- Aufstellung des Bebauungsplans „Bestattungen am Wald", Ortsteil Niederkalbach

Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden nach §4 Abs. 1 BauGB für die nachfolgend aufgeführte Bauleitplanung:

Aufstellung des Bebauungsplans „Bestattungen am Wald", Ortsteil Niederkalbach

Aufstellung der 57. Änderung des Flächennutzungsplans

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat am 26.02.2026 die Aufstellung der oben genannten Bauleitplanungen beschlossen.

Anlass der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines naturnahen Bestattungshains am Ortsrand von Niederkalbach. Ziel ist die Ermöglichung einer alternativen Bestattungsform in landschaftlich geprägter Umgebung unter weitgehendem Erhalt des naturnahen Charakters der Fläche. Vorgesehen ist die Anlage eines Bestattungshains mit punktuellen, untergeordneten Einrichtungen wie unbefestigten Wegeführungen, einem Andachtsplatz sowie einer randlich angeordneten, unversiegelten Stellplatzfläche.

Die Aufstellung erfolgt im Normalverfahren gemäß Baugesetzbuch mit Durchführung einer Umweltprüfung.

Die Bauleitplanungen werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung ist deckungsgleich und umfasst in der Gemarkung Niederkalbach, Flur 21, das Flurstück 3. Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der nachfolgenden Planabbildung ersichtlich:

 

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung liegt mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

30.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026

zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch aus. Während dieser Zeit kann die Planung in der Gemeindeverwaltung Kalbach während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Die Planungsunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach sowie im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB eingesehen werden:

https://www.gemeinde-kalbach.de/

https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z

Alle Bürgerinnen und Bürger haben in dieser Zeit Gelegenheit, sich über die Planung zu informieren, diese mit den zuständigen Mitarbeitern zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach vorgebracht werden.

Mit der Durchführung von Verfahrensschritten wurde ein Planungsbüro beauftragt (§ 4b BauGB).

Kalbach, 27.03.2026

Mark Bagus

Bürgermeister