am Dienstag, dem 12.03.2024
Gemäß § 62 (5) HGO in Verbindung mit § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach wird nachfolgend die Niederschrift (Tagesordnung und Beschlüsse) über die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 12.03.2024 bekannt gemacht.
| Sitzungsort: | Rathaus Mittelkalbach, Sitzungszimmer |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 20:50 Uhr |
Mitglieder des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7
Müller, Martin (Vorsitzender)
Faust, Gregor (CDU)
Scheich, Thomas (CDU)
Ickler, Ewald (SPD)
Stey, Werner (SPD)
Lingnau, Uwe (BfK)
Bagus, Mark (Bürgermeister)
Hackenberg, Markus (1. Beigeordneter)
Schneider, Matthias (Beigeordneter)
Gerhard Müller (Vorsitzender der Gemeindevertretung)
Gemeindeverwaltung:
Kohlhepp, Tobias (Bauamt)
Goldbach, Fee (Fachkraft für Wassertechnik) — zu TOP 1 & 2
Lämmchen, Lena (Klimaschutzmanagerin)
Herr Dipl.-Ing. Goldbach
(Tiefbautechnisches Büro Köhl GmbH, Fulda) — zu TOP 1 & 2
| 1. | Sachstandsinformationen zu Baumaßnahmen 2023/2024 |
| 2. | Ersatzneubau der BAB 7-Talbrücke im OT Uttrichshausen; Sicherstellung der Wasserversorgung |
| 3. | Bauleitplanung im OT Uttrichshausen; Bebauungsplan „Verlegung der L 3207“ und 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach |
| 4. | Anfragen und Mitteilungen |
Vorsitzender Martin Müller eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft beschlussfähig ist.
| 1. | Sachstandsinformationen zu Baumaßnahmen 2023/2024 |
Bauamtsleiter Oliver Kottik berichtet über den Sachstand zu den Baumaßnahmen der Haushaltjahre 2023 & 2024.
Die Informationen des Berichtes werden zur Kenntnis genommen.
| 2. | Ersatzneubau der BAB 7-Talbrücke im OT Uttrichshausen; Sicherstellung der Wasserversorgung |
Die Anwesenden werden über notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Ortsteil Uttrichshausen im Zuge der Baumaßnahme „Ersatzneubau der BAB 7 Talbrücke Uttrichshausen informiert.
Der geringe Abstand der vorhandenen Wasserleitungen zu den neu zu gründenden Pfeilerfundamenten erfordert, die Wasserleitung in diesen Bereichen neu zu trassieren.
Um zu ergründen, wie sich Erschütterungen, welche bei der Herstellung der Brückenpfeilergründung entstehen, auf die Funktion des Tiefbrunnens Uttrichshausen auswirken, soll eine weitere fachtechnische Prüfung erfolgen.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob vorsorglich eine Einschubverrohrung in den Tiefbrunnen notwendig wird.
Aus einem zu erstellenden Notfallplan soll hervorgehen, welche Maßnahmen im Falle einer baulich bedingten Beeinträchtigung ergriffen werden müssen, um eine fortwährende Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
Die in diesem Bereich verbaute Kanalleitung ist in die Beweissicherung mit aufzunehmen und regelmäßig während der Bauphase zu kontrollieren.
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Bauleitplanung im OT Uttrichshausen;Bebauungsplan „Verlegung der L 3207“ und 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach | 22/2024 |
| (1) | Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan „Verlegung der Landesstraße L3207“ (Entwurf) sowie der 52. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Uttrichshausen werden zu Kenntnis genommen und abgewogen. |
| Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk GmbH, Bergstraße 8 in 36100 Petersberg vom 02/2024 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eigegangen sind, wird zugestimmt. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kalbach beschlossen. |
| (2) | Die 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kalbach für den Bereich der Verlegung der L3207 im OT Uttrichshausen, in der Fassung des vorliegenden Planentwurfs, wird gebilligt und festgestellt sowie der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Kassel gemäß § 6 Abs. 6 BauGB zur Genehmigung vorgelegt. |
| (3) | Zur Kompensation der entstehenden naturschutzfachlichen Eingriffe sind Ökopunkte bei der Hessischen Landgesellschaft mbH im Umfang von 154.654 Wertpunkten anzukaufen. Dis ist vertraglich zu regeln. Der Bebauungsplan wird nach erfolgter Abstimmung der Ökokontomaßnahme mit der HLG hinsichtlich der Festsetzungen der Kompensationsmaßnahme ergänzt. Der Bebauungsplan „Verlegung der Landesstraße L3207“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 91 HBO als Gestaltungssatzung. |
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Anfragen und Mitteilungen |
Der Bürgermeister informiert über:
Vorsitzender Martin Müller schließt die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 20:50 Uhr und bedankt sich für die Teilnahme.
Kalbach, 05.04.2024
| Vorsitzender des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft |
| Für die Richtigkeit |
| gez. Martin Müller | -Dienstsiegel- | gez. Mark Bagus Bürgermeister |