Das Team der Seniorenbeauftragten der Gemeinde Kalbach hatte zu einem Kaffeenachmittag mit einem Vortrag über das "Betreuungsrecht" eingeladen.
Als Referent war Herr Dr. Szymon Mazur, Betreuungsrichter am Amtsgericht Fulda, zu Gast. Im Vorraum des Bürgerhauses bot ein Team der Kalbach Apotheke Blutdruck- und Blutzuckermessungen an.
Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Mark Bagus sowie den Seniorenbeauftragten Bruno Fischer im Saal des Bürgerhauses konnten die Gäste Kaffee, Kuchen und Getränke in reichhaltiger Auswahl genießen.
Mit den Worten, dass die rechtliche Betreuung am 1. Januar 1993 durch das Betreuungsgesetz eingeführt wurde, begann Dr. Mazur seinen Vortrag. Die Schaffung dieses neuen Rechtsinstruments des Erwachsenenschutzes habe erhebliche Verbesserungen für Mitbürgerinnen und Mitbürger gebracht, die früher unter Vormundschaft standen.
Die rechtliche Betreuung als Form der Rechtsfürsorge zur Unterstützung betroffener Personen ist an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft getreten. Sie stellt ein flexibles Rechtsinstrument dar, das Erwachsene unterstützt, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.
Die Betreuung ist strikt am individuellen Bedarf der betroffenen Person ausgerichtet, berücksichtigt deren verbliebene Fähigkeiten und wahrt die Selbstbestimmung, betonte Dr. Mazur. Rechtliche Eingriffe werden dabei auf das erforderliche Maß beschränkt. Ein gerichtlich bestellter Betreuer unterstützt die betroffene Person in festgelegten Aufgabenbereichen, etwa in den Bereichen Wohnen, Gesundheit oder Vermögen.
Das neue Betreuungsrecht ist seit Januar 2023 in Kraft. Es ist insgesamt übersichtlicher, verständlicher und damit praxistauglicher gestaltet worden und bringt Vorteile für alle Beteiligten.
Eine Betreuung kann nur eingerichtet werden, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann. Viele Betroffene sind im fortgeschrittenen Alter. Da der Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung in den kommenden Jahren weiter steigen wird, werden auch zunehmend mehr Betreuerinnen und Betreuer benötigt.
Doch auch für jüngere Menschen kann eine rechtliche Betreuung relevant sein, beispielsweise nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung, die zu erheblichen kognitiven Beeinträchtigungen führt.
Zum Betreuer kann nur bestellt werden, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, etwa ein einwandfreies Führungszeugnis und geordnete finanzielle Verhältnisse. Zudem ist entscheidend, dass die Betreuungsperson zur betreuten Person passt. Wichtig ist vor allem, dass die "Chemie" stimmt. Eine bereits bestehende gute Beziehung oder ein verwandtschaftliches Verhältnis kann dabei von Vorteil sein.
Nach einer lebhaften Diskussion bedankten sich Bürgermeister Mark Bagus und der Seniorenbeauftragte Bruno Fischer bei Herrn Dr. Mazur für den informativen Vortrag, der bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr gut ankam.