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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 15/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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EUROPAWAHL 2024

Am Sonntag, den 09. Juni 2024 findet von 08:00-18:00 Uhr in Deutschland die 10. Wahl zum Europäischen Parlament statt.

Das Alter für die Wahlberechtigung wurde im Jahr 2024 erstmals auf 16 Jahre herabgesenkt.

Wahlberechtigt sind:

  • alle Deutschen und Unionsbürger/innen*,
  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Rechtzeitig vor der Wahl werden alle Wahlberechtigten mittels Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis informiert. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie ihr zugeordnetes Wahllokal.

*Als Unionsbürger/innen werden Personen bezeichnet, die in Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der EU besitzen.

In der Bundesrepublik Deutschland wohnende Bürger/innen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html und unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie ab Montag, 29.04.2024 wie folgt beantragten:

  • online über die Homepage der Gemeinde Kalbach
  • persönlich im Wahlamt Rathaus, Bürgerbüro EG links
  • schriftlich; die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.
  • eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum und
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.