am Donnerstag, dem 21.03.2024
Gemäß § 61 HGO in Verbindung mit § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach wird nachfolgend die Niederschrift (Tagesordnung und Beschlüsse) über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 21.03.2024 bekannt gemacht.
| Sitzungsort: | Bürgerhaus Mittelkalbach, Saal |
| Beginn: | 19:30 Uhr |
| Ende: | 20:10 Uhr |
Mitglieder der Gemeindevertretung
Gesetzliche Mitgliederzahl: 31
Müller, Gerhard Vorsitzender
Möller, Wolfgang (CDU)
Ickler, Ewald (SPD)
Staubach, Tim (BfK)
Faust, Gregor (CDU)
Kraus, Florian (CDU)
Mack, Ramona (CDU)
Möller, Boris (CDU)
Röhrig, Frank (CDU)
Schäfer, Laura (CDU)
Scheich, Thomas (CDU)
Strott, Jonathan (CDU)
Föller, Daniel (SPD)
Ickler, Torsten (SPD)
Manns, Dietke (SPD)
Prock, Michael (SPD)
Quitt, Holger (SPD)
Stey, Werner (SPD)
Geiling, Julian (BfK)
Lingnau, Uwe (BfK)
Rössel, Arnd (BfK)
Entschuldigt fehlten:
Leinweber, Christian (CDU)
Alt, Dietmar (CDU)
Blum, Louis (SPD)
Halbleib, Lars (SPD)
Lotz, Lara (BfK)
Manns, Peter (SPD)
Müller, Beatrix (BfK)
Müller, Martin (BfK)
Röbig, Volker (BfK)
Werner, Emanuel (CDU)
Hohmann, Tamara (Beigeordnete)
Mack, Simone (Beigeordnete)
Bagus, Mark (Bürgermeister)
Hackenberg, Markus (1. Beigeordneter)
Hartung, Berthold (Beigeordneter)
Rensch, Hugo (Beigeordneter)
Schneider, Matthias (Beigeordneter)
Schleicher, Sandra (Schriftführerin)
Kottik, Oliver (Leiter Bau- und Umweltamt)
Öffentliche Sitzung
| 1. | Bauleitplanung im OT Uttrichshausen; Bebauungsplan „Verlegung der L 3207“ und 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach |
| 2. | Neubegründung einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im Themenfeld des Krisenmanagements; Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Fulda |
| 3. | Informationen des Gemeindevorstands |
| 4. | Anfragen und Mitteilungen |
Vorsitzender Gerhard Müller eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:30 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.
Öffentliche Sitzung
| 1. | Bauleitplanung im OT Uttrichshausen;Bebauungsplan „Verlegung der L 3207“ und 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach |
Beschluss:
| (1) | Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan „Verlegung der Landesstraße L3207“ (Entwurf) sowie der 52. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Uttrichshausen werden zu Kenntnis genommen und abgewogen. |
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| Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk GmbH, Bergstraße 8 in 36100 Petersberg vom 02/2024 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eigegangen sind, wird zugestimmt. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses. |
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| Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kalbach beschlossen. |
| (2) | Die 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kalbach für den Bereich der Verlegung der L3207 im OT Uttrichshausen, in der Fassung des vorliegenden Planentwurfs, wird gebilligt und festgestellt sowie der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Kassel gemäß § 6 Abs. 6 BauGB zur Genehmigung vorgelegt. |
| (3) | Zur Kompensation der entstehenden naturschutzfachlichen Eingriffe sind Ökopunkte bei der Hessischen Landgesellschaft mbH im Umfang von 154.654 Wertpunkten anzukaufen. Dis ist vertraglich zu regeln. Der Bebauungsplan wird nach erfolgter Abstimmung der Ökokontomaßnahme mit der HLG hinsichtlich der Festsetzungen der Kompensationsmaßnahme ergänzt. Der Bebauungsplan „Verlegung der Landesstraße L3207“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 91 HBO als Gestaltungssatzung. |
21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 2. | Neubegründung einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im Themenfeld des Krisenmanagements;Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Fulda |
Der Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Fulda zum Zwecke der Neubegründung einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit kreisangehörigen Kommunen im Bereich des Krisenmanagements wird auf Basis des vorliegenden Entwurfs zugestimmt. Der Entwurf wird Bestandteil des Beschlusses.
21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Informationen des Gemeindevorstands |
Bürgermeister Mark Bagus gibt folgende Sachstandsinformationen:
| 4. | Anfragen und Mitteilungen |
keine
Vorsitzender Gerhard Müller schließt die Sitzung der Gemeindevertretung um 20:10 Uhr und bedankt sich für die Teilnahme.
Kalbach, 19.04.2024
| Vorsitzender der Gemeindevertretung |
| Für die Richtigkeit
|
| gez. |
| gez. |
| Gerhard Müller | -Dienstsiegel- | Mark Bagus Bürgermeister |