am Mittwoch, dem 26.03.2025
Gemäß § 62 (5) HGO in Verbindung mit § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach wird nachfolgend die Niederschrift (Tagesordnung und Beschlüsse) über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 26.03.2025 bekannt gemacht.
| Sitzungsort: | Rathaus Mittelkalbach |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 22:15 Uhr |
Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
Gesetzliche Mitgliederzahl: 9
Prock, Michael (SPD) - Vorsitzender
Kraus, Florian (CDU)
Schäfer, Laura (CDU)
Strott, Jonathan (CDU)
Werner, Emanuel (CDU)
Müller, Gerhard (SPD) — für Föller, Daniel (SPD)
Quitt, Holger (SPD) — für Halbleib, Lars (SPD)
Lingnau, Uwe (BfK) — für Staubach, Tim (BfK)
Müller, Martin (BfK)
Bagus, Mark - Bürgermeister
Hartung, Berthold - Beigeordneter
Mack, Simone - Beigeordnete
Rensch, Hugo - Beigeordneter
Schneider, Matthias - Beigeordneter
Entschuldigt fehlten:
Föller, Daniel (SPD)
Halbleib, Lars (SPD)
Staubach, Tim (BfK)
Kottik, Oliver - AL Bauverwaltung & Schriftführung
Kister, Marcel - AL Finanzen
Öffentliche Sitzung
| 1. | Integriertes Klimaschutzkonzept der Gemeinde Kalbach | (32/2025) |
| 2. | Ersatzneubau BAB 7 Talbrücke im OT Uttrichshausen; Entschädigungsansprüche Baulärm |
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| 3. | Richtlinie der Gemeinde Kalbach für Planung, Errichtung, Betrieb, und Rückbau von Freiflächen-PV-Anlagen | (5/2025) |
| 4. | Anfragen und Mitteilungen |
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Vorsitzender Michael Prock eröffnet die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Haupt- und Finanzausschuss beschlussfähig ist.
Öffentliche Sitzung
| 1. | Integriertes Klimaschutzkonzept der Gemeinde Kalbach |
Seitens der Klimaschutzmanagerin Frau Lena Lämmchen werden die Inhalte des Integrierten Klimaschutzkonzepts der Gemeinde Kalbach vorgestellt. Über Inhalte der vorgeschlagenen Maßnahmen wurde ausgiebig beraten.
Unter Berücksichtigung der beantragten Abstimmung über die Einzelvorhaben
| • | Ü 01 | = | Personelle Verstetigung des Klimaschutzes in der Verwaltung |
| • | Ü 02 | = | Gründung eines Klima-Teams |
| • | MOB 02 | = | Einrichtung öffentlicher Radabstellanlagen |
| • | MOB 06 | = | Optimierung des ÖPNV |
des Maßnahmenkatalogs wird das Klimaschutzkonzept als Empfehlung für zukünftiges Verwaltungshandeln in Bewusstsein und unter Berücksichtigung aller kommunalen Aufgaben beschlossen. Dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllings für das Klimaschutzmanagement wird zugestimmt. Die korrigierte Fassung des IKSK wird Bestandteil des Beschlusses.
Verwaltungsseitig ist abzuklären, ob die vorgenannte Umformulierung des Beschlussvorschlags konform mit den Anforderungen des Fördermittelgebers in Bezug auf die Bewilligung einer Anschlussförderung geht.
Nachfolgende Einzelvorhaben sollen aus dem Maßnahmenkatalog gestrichen werden:
| • | Ü 01 | = | 4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen |
| • | Ü 02 | = | 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen |
| • | MOB 02 | = | 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen |
| • | MOB 06 | = | 5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen |
| 2. | Ersatzneubau BAB 7 Talbrücke im OT Uttrichshausen;Entschädigungsansprüche Baulärm |
Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung wurde eine rechtsgutachterliche Prüfung über Entschädigungsansprüche für Baulärm vorgenommen. Im Ergebnis der Auswertung wird vom Bauamtsleiter Oliver Kottik berichtet, dass die Ersatzansprüche auf rechtlich unsicherer Grundlage stehen und nicht oder nur in Einzelfällen bestehen. Die Baustelle unterliegt den Vorgaben des BImSchG. Durch den Autobahnbetrieb sind bereits Lärmvorbelastungen gegeben. Im Fazit ist es möglich, dass einige Bürger*innen Anspruch gegen die Autobahn GmbH wegen Baulärm haben, was mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden ist.
Die Informationen über die Ergebnisse der rechtsgutachterlichen Prüfung von Entschädigungsansprüchen in Folge von Baulärm beim Ersatzneubau der BAB 7 Talbrücke Uttrichshausen werden zur Kenntnis genommen.
Ohne Abstimmung
| 3. | Richtlinie der Gemeinde Kalbach für Planung, Errichtung, Betrieb, und Rückbau von Freiflächen-PV-Anlagen |
Die Formulierung im Richtlinienentwurf auf Seite 3 unter Punkt “Landschaftsbild und Abstände zur Bebauung“ wird wie folgt angepasst: „Der Abstand zu Ortslagen und Wohngebäuden wird in Abhängigkeit des Einzelfalls, mindestens jedoch auf 150 Meter festgelegt“.
Die Richtlinie der Gemeinde Kalbach für Planung, Errichtung, Betrieb und Rückbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird auf Basis der korrigierten Fassung beschlossen. Der Richtlinienentwurf wird Bestandteil des Beschlusses.
Einstimmig
| 4. | Anfragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Mark Bagus informiert über den:
Vorsitzender Michael Prock schließt die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 22:15 Uhr und bedankt sich für die Teilnahme.
Kalbach, 17.04.2025
| Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses |
| Für die Richtigkeit |
| gez. |
| gez. |
| Michael Prock | -Dienstsiegel- | Mark Bagus Bürgermeister |