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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2_AB_Prot_Bau_am 15.03.2023_final

Niederschrift

der 2. Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft

am Mittwoch, dem 15.03.2023

Gemäß § 62 (5) HGO in Verbindung mit § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach wird nachfolgend die Niederschrift (Tagesordnung und Beschlüsse) über die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 15.03.2023 bekannt gemacht.

Tagungsort:

Mehrzweckhalle Uttrichshausen, Gruppenraum

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

20:45 Uhr

gesetzl. Mitgliederzahl:

7

Anwesend waren:

Müller, Martin Vorsitzender

Alt, Dietmar (CDU)

Faust, Gregor (CDU)

Scheich, Thomas (CDU)

Ickler, Ewald (SPD)

Stey, Werner (SPD)

Müller Beatrix (BfK) für Lingnau, Uwe (BfK)

Gemeindevorstand:

Bagus, Mark (Bürgermeister)

Rensch, Hugo (Beigeordneter)

Gemeindevertretung:

Müller, Gerhard, Vorsitzender

Gemeindeverwaltung:

Kottik, Oliver (Schriftführer)

Tagesordnung

1.

Verlegung der L3207 aus der OD Uttrichshausen

2.

Bauleitplanung Neubaugebiet „Am Geisberg“ im Ortsteil Oberkalbach

(45/2023)

3.

Informationen zu Baumaßnahmen

4.

Anfragen und Mitteilungen

Sitzungsverlauf

Vorsitzender Martin Müller eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft beschlussfähig ist.

1.

Verlegung der L3207 aus der OD Uttrichshausen
Empfehlung:

Die Informationen zur Verlegung der L 3207 aus der Ortsdurchfahrt Uttrichshausen werden zur Kenntnis genommen und in diesem Zusammenhang die Herstellung eines Gehweges von der „Alten Straße“ bis Einmündung „Malerwinkel“ im Zuge der Baumaßnahme befürwortet. Im Haushaltsplan 2024 sollen für die Gehwegherstellung entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

Beratungsergebnis:

einstimmig

2.

Bauleitplanung Neubaugebiet „Am Geisberg“ im Ortsteil Oberkalbach

45/2023

Empfehlung:
A) Bebauungsplan „Am Geisberg“ im Ortsteil Oberkalbach

(1)

Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2 BauGB vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zu Kenntnis genommen und abgewogen.

Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk GmbH, Bergstraße 8 in 36100 Petersberg vom 08.03.2023 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eigegangen sind, wird zugestimmt. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses.

Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kalbach beschlossen.

(2)

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird entsprechend der Abwägung der Stellungnahmen angepasst. Entsprechende Gutachten (Umweltbericht) werden erstellt, die Ergebnisse in den Entwurf des Bebauungsplans integriert. Im Anschluss sind die formelle Bürgerbeteiligung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3,4 Abs.2 BauGB durchzuführen.

B) 51. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Oberkalbach:

(1)

Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zu Kenntnis genommen und abgewogen.

Den Auswertungen und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk GmbH, Bergstraße 8 in 36100 Petersberg vom 08.03.2023 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eigegangen sind, wird zugestimmt. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses.

Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kalbach beschlossen.

(2)

Der vorliegende Entwurf zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Oberkalbach in der Fassung vom 08.03.2023 mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht wird gebilligt und die Durchführung der formellen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und Durchführung der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

Beratungsergebnis:

einstimmig

3.

Informationen zu Baumaßnahmen

Die Informationen von Bauamtsleiter Oliver Kottik über die laufenden Baumaßnahmen in Form einer Powerpoint-Präsentation werden zur Kenntnis genommen.

4.

Anfragen und Mitteilungen

Von Bürgermeister Mark Bagus werden Informationen über das geplante BHKW in Mittelkalbach, zu Freiflächen-PV-Anlagen sowie dem Sachstand zum Ersatzneubau der A 7 - Talbrücke in Uttrichshausen gegeben.

Vorsitzender Martin Müller schließt die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 20:45 Uhr und bedankt sich für die Teilnahme.

Kalbach, 28.04.2023

Vorsitzender

des Ausschusses für

Bau- und Umweltwesen,

Land- und Forstwirtschaft

Für die Richtigkeit

gez.

gez.

Martin Müller

-Dienstsiegel-

In Vertretung

Markus Hackenberg

Erster Beigeordneter