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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 18/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wichtige Informationen zu aktuellen Förderungen für Vereine

1. Förderprogramm "Ehrenamt digitalisert!"

Gemäß der jüngsten Ankündigung wird die Antragstellung für das Förderprogramm "Ehrenamt digitalisiert!" ab dem 23. April 2025 wieder möglich sein.

Der Link zur Antragstellung sowie weitere Informationen von Relevanz sind über den nachfolgenden Link verfügbar: https://digitales.hessen.de/foerderprogramme/ehrenamt-digitalisiert. Alternativ können sie auch auf der Homepage www.digitales.hessen.de unter dem Menüpunkt "Förderprogramme" > "Ehrenamt digitalisiert" aufgefunden werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass im April 2025 zwei Informationsveranstaltungen zum Förderprogramm stattfinden werden. Die Veranstaltungen sind für den 22. und 30. April anberaumt.

2. Start des Förderprogramms "STARKES DORF+"

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit sieben Jahren fördert die Hessische Staatskanzlei bürokratiearm Projekte von engagierten Hessinnen und Hessen, die sich für ihre Heimat stark machen. Die Förderrichtlinie "STARKES DORF - Wir machen mit!" wurde nun ausgebaut und eröffnet zukünftig unter dem Namen "STARKES DORF+" noch breitere Möglichkeiten einer bedarfsorientierten Förderung.

Mit "STARKES DORF+" sollen Projekte und damit verbundene Prozesse in den ländlichen Räumen Hessens unterstützt werden, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Miteinander stärken sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern, es sollen Orte bewahrt oder geschaffen werden, die einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.

Neben der Umsetzung von Kleinprojekten, die im Rahmen der Förderrichtlinie "STARKES DORF - Wir machen mit!" bisher gefördert wurden, ist auch die erprobte Prozessförderung aus dem Modellvorhaben "Alter Treffpunkt - Neuer Anstrich. Starthilfe für kreative Köpfe." über einen Förderstrang Projektbegleitung und Projektberatung verstetigt worden. Ein dritter Förderansatz fokussiert auf die Förderung der Gründung von Bürgergenossenschaften in Hessens ländlichen Räumen.

In diesem Jahr stehen 600.000 Euro zur Verfügung. Initiativen können jährlich je Förderansatz eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis max. 7.500 Euro erhalten. Antragsberechtigt sind Personengruppen, die sich in den förderberechtigten ländlichen Räumen Hessens als Initiative zusammengefunden haben (z. B. als Gesellschaften bürgerschaftlichen Rechts, Stiftungen, Vereine). Anträge können ab sofort über das digitale Antragsformular gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Online-Antragstellung finden Sie hier:

https://staatskanzlei.hessen.de/unsere-themen/laendliche-raeume/starkes-dorf-wir-machen-mit

Kennen Sie engagierte Initiativen in Hessen, die etwas vor Ort bewegen möchten? Dann leiten Sie diese E-Mail gerne weiter.

Das Team der Bewilligungsstelle "STARKES DORF+"

Hessische Staatskanzlei

Georg-August-Zinn-Str. 1

65183 Wiesbaden

Tel.: +49 (611) 32 114861

E-Mail: starkes.dorf@stk.hessen.de

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